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Alt 22.10.2017, 18:11
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat von tg Beitrag anzeigen
Nur weil es einen Anlaß gibt etwas zu tun, heißt das nicht, daß es auch möglich (im Sinne von erlaubt) ist.

Klar, Ranglistenturniere im Herbst zu spielen, mag wegen des dicht gedrängten Terminplans in der ersten Jahreshälfte sinnvoll sein. Und wenn sie dann stattfinden, ist man versucht, die durchgehende Spielberechtigung für eine Mannschaft oder die Frage des Kategorienwechsels irgendwie zu lösen.

Trotzdem, es ist schlichtweg nicht möglich -- nämlich wegen 2 (4) der Sportordnung: "Ein Spieler/eine Spielerin erhält nur für einen Verein die Spielberechtigung". Und diese Spielberechtigung ist bis zum 31.12. auf den 'alten' Verein ausgestellt. Gleiches gilt für die Kategorie des Spielers und damit ist der Start in anderen Altersklassen ggf. ausgeschlossen. Selbst das Ansetzen von Ranglistenturnieren im Vorjahr ist nicht zulässig: Sportordnung 3 (2) "In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere." in Verbindung mit 1 (4) "Die Meisterschaftssaison beginnt am 01.01. eines jeden Jahres und endet am 31.12."


Das gute an der Sache ist jedoch die ganz praktische Argumentation für die jahresübergreifende Saison.
Die Frage ist, darf ein LV an der SpO vorbei so etwas beschließen? Ich meine Nein!

Da sich hier aber bisher offensichtlich niemand benachteiligt fühlte gab es auch noch keinen Kläger.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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