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Alt 22.11.2010, 19:11
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opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
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@ landei

in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-)
oder der bärliner.

7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.

... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet.

daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ?

bärliner meint so :

9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.
aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet.

aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat

daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht

S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.

alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-)

ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann.

das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!!

beispiele:

rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten.

schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung
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Geändert von opc (22.11.2010 um 19:20 Uhr).
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