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Alt 12.01.2018, 13:48
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden.

Und den Klammerzusatz in Abs. 3 (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerraums) bitte nicht locker überlesen, weil der nämlich wichtig ist. D.h. wenn es einen abgegrenzten Zuschauerraum gibt, muss der natürlich auch eingehalten werden. Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten (und nicht nach den Wünschen einzelner Spieler).

Nein Ballartist, ich verstehe nicht, was du meinst. Du möchtest auf 10m Entfernung keine Störung, aber ich möchte, dass die Zuschauer möglichst nahe ans Geschehen kommen. Da haben wir einen Ziel- und Interessenkonflikt. Die Entscheidung, was bei einem Turnier Vorrang hat, trifft das Schiedsgericht (oder die Jury), und mit der muss dann jeder leben.
...absolut nicht, ich erwarte nicht auf 10m keine Störung, das habe ich nicht geschrieben, ganz im
Gegenteil, wenn Du genau nachschaust.

Wir lesen denselben Text und kommen zu völlig unterschiedlichen Auffassungen, wie diese Regel
zu interpretieren ist.

Turnieranlage ist Turnieranlage (18 Bahnen in einer Reihenfolge)
"außerhalb" definiert die Turnieranlage als Bereich, der nicht zum Zuschauerbereich gehört (egal
ob abgegrenzt oder nicht).
Hier werden doch eindeutig zwei Bereiche als räumlich zueinander abgegrenzt definiert.

D.h. daß z.B. in Arheilgen Zuschauer im Bereich des Innenraumes, egal ob jemand ein Absperr-
band gezogen hat oder nicht, zugelassen werden können.
Die Bahnen stellen die Turnieranlage dar, welche von Zuschauern nicht betreten werden darf.

Ist das nicht logisch und nachvollziehbar ?
Zuschauer können gerne "herantreten" - bis zu einer evtl. vorhandenen Absperrung oder bis dort-
hin wo sie keinen Schatten werfen etc.
Aber sie dürfen die Turnieranlage nicht betreten - und das wäre zwischen den Bahnen.

Ich denke jeder Turnierteilnehmer hat das Interesse, seinen Wettkampf möglichst störungsfrei
abzuhalten. Zuschauern sogar das freie Bewegen zwischen den Bahnen zu gestatten und zu sagen, das müsse der Spieler dann halt aushalten, halte ich für nicht korrekt.

Wenn Du der Meinung bist, diese Abgrenzung zwischen Turnieranlage und Zuschauerbereich existiert nicht, wenn ein Oschi die gesamte Anlage freigibt, dann bin ich der Meinung, daß dies nicht dem Wortlaut der Regel entspricht (daß Absatz 1 ein "Grundsatz" ist, sehe ich nicht so.
Grundsätzliches wird nur in (3) beschrieben).

Nebenbei bemerkt: Zuschauer unterliegen nicht den in unserem Regelwerk festgehaltenen Ver-
und Geboten. Demzufolge könnte jeder Zuschauer Deiner Auffassung folgend bei Freigabe der
Anlage diese rauchend (wie beim Turnier in Sulzfeld 2017 geschehen) und mit dem Weizenglas in der Hand zwischen den Bahnen herumlaufen - die Spieler müssen halt damit leben.

Auf der Turnieranlage (der räumlich vom Zuschauerbereich unterschiedene Bereich) treffen sich
die Spieler, die sich gemeinsam unter Einhaltung der Spielregeln im Turnier bewegen.
Im Zuschauerbereich (abgegrenzt oder nicht) steht, sitzt, liegt oder wackelt der Zuschauer - und
da darf er dann auch sein Weizenglas schwenken, applaudieren, kommentieren.
Was bitteschön ist daran falsch oder unlogisch oder nicht regelkonform oder anders gefragt:
Wie kann man dies so deuten, daß jemand mit dieser Auffassung Zuschauer generell ablehnen würde ?
Verstehe ich nicht.

Lösen lassen sich derlei divergierende Auffassungen hier nicht, Streiten sollten wir uns aber
eigentlich auch nicht.

Was Du von der Idee "Guide", also quasi begleitetes Zuschauen hältst, würde mich interessieren.
Damit wäre doch allen gedient - Zuschauer könnten ´ne ganze oder ´ne halbe Runde wenn sie
wollen mitlaufen und wären somit im Turnierablauf eingebettet.
Das wäre einmal eine aktive Maßnahme zur Präsentation/Förderung des Minigolfsports.
Hinweistafeln und Einweisung, wie von brunsbert beschrieben, wären ja schon mal Spitze - die
Mühe macht sich nur kaum einer (beinahe gar keiner).
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