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Alt 14.08.2015, 21:25
tg tg ist offline
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Die passende Stelle in den Spielregeln, die du schon genannt hast, lautet vollständig:

Zitat:
Wird der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles durch äußere Einwirkung beeinflusst (kein Witterungseinfluss), kann ein Schiedsrichter (auf Antrag) eine Schlagwiederholung festlegen, wobei der Spieler hierdurch weder einen Vor- noch einen Nachteil erlangen darf.
Nun, "Schlagwiederholung" heißt für mich, daß der Schlag von der gleichen Stelle wiederholt wird; daher würde ich deine (zweite) Möglichkeit des Spielens von der Grenzlinie ausschließen. Die Sache mit dem Vor- und Nachteil hingegen finde ich sehr schwer zu beurteilen. Dazu müßte der Schiedsrichter ja den Schlag gesehen haben und Faktoren wie den Spielstand, die Schwierigkeit des Hindernisses und die Fähigkeiten des Spielers miteinbeziehen. Daher ging ich immer davon aus, daß der Spieler mit dem Antrag auf Schlagwiederholung auch das Risiko in Kauf nimmt, sein Ergebnis eventuell zu verschlechtern.

Zitat:
Zitat von Brandi Beitrag anzeigen
[...] Interpretiere ich das richtig das der Spieler den Schlag wiederholen dürfte, und sollte er das Hindernis nicht überwinden den Schlag 2 von der Stelle ausführen dürfte an der beim vorherigen unberechtigt gestoppten Versuch der Ball angehalten wurde? (Es darf ja kein Nachteil entstehen!) [...]
Aber diese Sichtweise hat etwas, um zumindest den o.g. Nachteil herauszunehmen. Ich würde ihr in den meisten Fällen zustimmen -- außer z.B. der Ball wurde aufgehalten, als er Richtung "Heimat" lief.

(Du bist schon auf einem guten Weg... -- aber tg sagt: "Ist die Erdanziehungskraft nicht auch ein äußerer Einfluß nach 8.17 der Spielregeln...?")
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