Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 05.06.2012, 07:45
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Das ist echt eine gute Frage, für die es aber keine eindeutige Regl gibt. Also muss ein Schiedsrichter im Rahmen der bestehenden Regeln eine Einzelfall- oder Ermessensentscheidung treffen. Ich versuche mal, für mich zu einer Lösung zu kommen:
1. Ziff. 8 (8) IntSpR kommt hier wohl nicht zur Anwendung, da es hier m.E. kein zweites oder weiteres Hindernis gibt. Das Hindernis dieser Bahn sind die 4 Kacheln. Dass die Grenzlinie vorn ist, liegt wohl eher daran, dass es keinen Sinn macht, irgendwo im Kreis eine Grenzlinie zu ziehen. Und ohne Grenzlinie macht auch keinen Sinn, weil man dann die Bahn nur vom Abschlag spielen dürfte. Die Grenzlinie markiert ja auch in erster Linie den Punkt, den man überspielen muss, um dann vom jeweiligen Ruhepunkt weiterspielen zu dürfen. Das muss also auch nicht zwingend etwas mit dem Überwinden eines Hindernisses zu tun haben (siehe z.B. auch Mittelhügel).
Daher halte ich es nicht für richtig, den Ball wieder zurück in den Bereich vor der Kachel zu legen, denn das würde ja auch die tatsächliche Spielsituation zum Vorteil des Spielers verändern.
2. In den Normungsbestimmungen Beton heißt es bei der Bahn 2: Das Überspielen der Steine ist unzulässig. Somit handelt es hier wohl um einen unzulässigen Schlag, egal ob absichtlich oder nicht. Und einen nicht ordnungsgemäß ausgeführten Schlag könnte man anrechnen und wiederholen lassen.
Letzteres wäre wohl die Lösung, zu der ich kommen würde. Zumal damit der Spieler nicht einmal zwingend schlechter fahren würde, als wenn er einfach von dort weiterspielen würde, wo der Ball liegen geblieben ist.
Aber wie gesagt, das ist meine Auffassung dazu. Mag ein anderer gerne zu einer anderen Lösung kommen.
Mit Zitat antworten