anderer Fall - lt.Ergebnisliste der 2.Buli-Süd :
"Besondere Vorkommnisse:
Auf Wunsch des Schiedsgerichtes wird noch der folgende Vermerk unter besondere Vorkommnisse mit aufgenommen:
Im Vorfeld des Turniers kam die Diskussion inerhalb des Schiedsgerichtes über das Tragen von "sportlichen Schuhen" auf.
Da es im DMV-Handbuch keine eindeutige Regelung hierzu gibt, bittet das Schiedsgericht das dafür zuständige DMV-Gremium für die Zukunft eine genau Definition des Begriffes "sportlichesSchuhwerk" festzulegen (am besten mit Beispielen"
War das nicht schon mal definiert z.B. sportliche Sandalen (Trekking-Sandalen) oder sportliche Strassenschuhe sind erlaubt ?
Das ist aber auch kein besonderes Vorkommniss !
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
Geändert von allesroger (06.05.2009 um 14:03 Uhr).
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