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Alt 13.09.2013, 20:25
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
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Zitat:
Zitat von Breminho Beitrag anzeigen
moin,
ein freund hat mich gebeten, hier mal eine frage zu stellen:

er hat beim letzten spieltag angeblich den schiedsrichter beleidigt, der spieler bestreitet dies vehement. es passierte nach dem spielen der letzten bahn in seiner letzten runde und der schiedsrichter hat ausschließlich den begriff schiedsrichterbeleidigung notiert. es kam zu keiner anhörung des spielers, nun wurde er für 8 wochen international gesperrt.
ist das rechtens ????
das ganze geschah in belgien.

danke für eure mithilfe

mfg
bernd
Zitat:
Zitat von Breminho Beitrag anzeigen
Danke Lessi, es gab aber keine Disqualifikation !!
Die Frage ist wo wurde das notiert.

Hat er die Disqualifikation auf dem Spielprotokoll vermerkt und dies dem Spieler dabei mitgeteilt und das ganze anschließend im Turnierprotokoll festgehalten, ist das ausreichend. Eine Anhörung des Spielers ist dann nicht mehr erforderlich.
Desweiteren würde ich als Schiedsrichter, wenn das Turnier noch läuft, dies per Aushang bekanntgeben.
Um die Angelegenheit weiterzuverfolgen, hätte der Mannschaftsführer gegen die Entscheidung beim Schiedgericht Protest einlegen müssen.

Ist auf dem Spielprotokoll die Disqualifikation nicht eingetragen, ist auch davon auszugehen, daß der Spieler über die Disqualifikation nicht unterrichtet worden ist. Ein Einspruch bei den Verbandsinstanzen dürfte dann Erfolg versprechen, natürlich nur wenn die entsprechenden Fristen nicht verstrichen sind.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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Geändert von head202 (13.09.2013 um 20:28 Uhr). Grund: xx
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