Zitat:
Zitat von bärliner
Tom, wie immer erkennst Du den Kern der Sache nicht, weil Du dich an einem Nebendetail aufhängst. Wie hoch der Prozentsatz genau ist, ist völlig wurscht. In jedem Fall ist er zu gering, um einen spürbaren zeitlichen Vorteil einer Neuregelung zu begründen.
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Unzulässige Schlußfolgerung, daß ich den Kern der Sache nicht erkennen würde, nur weil ich (noch) nichts dazu
geschrieben habe.
Es war mir aber erst einmal wichtig, das Detail richtigzustellen. Nicht daß jemand auf die Idee kommt, den Wert von 3.6% gesparter Schläge zu nehmen und
für sich als Argument für den Antrag zu verwenden.