Thema: Regelfragen
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  #15  
Alt 20.05.2014, 22:55
spassbremse spassbremse ist offline
Bälleschubser
 
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Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
Habe zu dem von René geschilderten Vorfall betreffend der Bahn 7 (Beton) eine genauere Darstellung durch eine beteiligte Person bekommen.

In S 11 der NORMUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BETON steht bei Bahn 7 unter 8. > Befindet sich der Ball nach Überwindung der Grenzlinie innerhalb des Spielfeldes (d.h. innerhalb der unter 1.2. beschriebenen Linien), wird der Ball immer von dort weitergespielt, wo er zur Ruhe gekommen ist.

Der Ball steckt im Zaun. Also befindet sich der Ball im Ruhestand. Da man den Ball ja nun schlecht (aber nicht unmöglich) aus der sogenannten "Schutzeinrichtung" in Richtung Zielkreis kontrolliert weiterspielen kann (was man aber auch nicht erlauben dürfte, da der Ball sich nicht auf dem eigentlichen Spielfeld liegend befindet), hat der nächste Schlag von der nächsten Ablegemarkierung zu erfolgen.

Betreffend der Ablegung kann der zweiten Textsatz unter 9. meiner Meinung nach auch ohne Bezug zum ersten Textsatz angewandt werden:
9. Verlässt der Ball nach korrekter Überwindung der Grenzlinie das Spielfeld (auch vorübergehend), ist er dort einzusetzen und von dort weiterzuspielen, wo er das Spielfeld verlassen hat. Im Bereich der Schutzeinrichtungen kann der Ball bis zu 30 cm abgelegt werden.
Da sollten wir jetzt aber alle froh sein, dass wir wenigstens das seit gut 50 Jahren richtig gemacht haben.
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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