24.11.2011, 09:34
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von opc
Auszug aus der WADA / NADA
P1. ALKOHOL
Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l.
Bogenschießen (FITA) Karate (WKF)
Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA
und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt.
und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 .
Ist doch komisch , oder ?
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Komisch finde ich hingegen, wenn ich mir die Wettkampfordnung des Dt. Bogensport Verbandes anschaue:
1.7 Grundlegende Voraussetzungen für alle Wettkämpfe
1.7.1 Rauchen
Das Rauchen ist, außer an besonders gekennzeichneten Stellen, auf dem gesamten
Turniergelände / Parcours nicht gestattet. Verstöße gegen das Rauchverbot werden
mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
1.7.2 Alkohol
Unmittelbar vor Beginn und während des Turniers sind Alkoholgenuss und Einnahme
berauschender Mittel nicht gestattet. Teilnehmer, die erkennbar gegen diese Regel
verstoßen, werden disqualifiziert.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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