Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Ich zitiere hierzu die Ausführungen auf der Homepage des MGC Traben-Trarbach unter "Historie", denen nichts hinzuzufügen ist:
" 1955: Nachdem Dr. Spier die Lizenz für Deutschland und die Benelux-Länder von dem Schweizer Gartenbauarchitekten Paul Bongni erworben hat, läßt er mit Hans Rauch im Wildbadtal die erste Minigolfanlage Deutschlands bauen. Sie wird am 17. Juni 1955 zur allgemeinen Nutzung freigegeben."
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Bei allem Respekt vor den Traben-Trarbacher Vereinshistorikern - der erste Satz des Zitats mag für den Hausgebrauch stimmig sein, streng juristisch gesehen ist er es aber nicht.
Richtig ist, dass der damals 48-jährige Chefarzt des örtlichen Karankenhauses das
Patentrecht für die genormte Bahn des Schweizer Landschaftsarchitekten Bogni erworben hat, daneben auch die Namensrechte am Begriff
Minigolf für Deutschland und die Benelux-Staaten. Lizenz ist schon etwas anderes.
Das führte in recht kurzer Zeitspanne zu Namenserfindungen wie "Midget-Golf" (NL) oder "Miniaturgolf" bzw. "Kleingolf" (D) durch Nachahmer, die das Bogni-Patent- und Namensrecht umgehen wollten. Spier hatte nach Vermutungen von Zeitzeugen mehr Gerichtskosten für seinen aussichtslosen Kampf gegen Nachahmer zu berappen als ihm die erworbenen Rechte je einbringen konnten.
Und so hat sich eine bunte Vielfalt von Varianten an Anlagen ergeben - die für die Turnierfähigkeit bestimmte, vom Weltverband WMF vorgegebene Kriterien erfüllen müssen. Auch hier ist der Begriff "Lizenz" nicht vorgesehen, da nicht stimmig.
In Köln sind die Voraussetzungen des WMF gegeben. Dass dort und anderswo Winterangebote gemacht werden, ist doch einfach klasse. Auch ein norddeutscher Dauernörgler wird daran nichts ändern.