Von einem persönlichen Turnierabbruch kann keine Rede sein.
Der Spieler hat offiziell wegen Krankheit das Turnier beendet.
Ein persönlicher Turnierabbruch liegt nur dann vor wenn ein Spieler ohne sich beim Schiedsgericht abzumelden die Anlage verläßt und nicht zu seiner nächsten Runde antritt. Die Strafe für ein solches Verhalten wäre eine Disqualifikation mit 4 Wochen Spielsperre. Siehe auch Strafenkatalog S20 §7 Absatz 13.
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