Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.
Hier bedeutet dies:
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden.
Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal).
Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist.
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