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Alt 19.11.2010, 23:02
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Das bedeutet letztlich, dass man sich ein unerlaubtes Ballwechseln vom Schiedsrichter für ein V und 2 Strafpunkte "kaufen" kann. Überlegenswert wäre allerhöchstens noch ein zusätzliches "E + 1", da dieser Verstoß vorsätzlich begangen wurde (18.5 b). Das "D + 5", das Pommes vorschlägt, halte ich dagegen für völlig abwegig in Anbetracht dessen, dass der hier verhandelte Verstoß lediglich darin liegt, dass ein Spieler mit dem Verwenden eines falschen Balles einen fatalen Irrtum begangen hat, der ihn ohnehin schon mindestens drei zusätzliche Schläge kostet und diesen insofern nur korrigiert, indem er mit dem Ball weiterspielt, den er schon die ganze Zeit verwendet hat.

Es gibt vermutlich kaum Situationen, in denen man als Spieler ein entsprechendes böswilliges Kalkül anstellen könnte. Schlag 1 hat man ja schon gemacht, wenn man den Fehler bemerkt. Schlag 2 muss man auf jeden Fall noch machen, dazu kommen dann noch mindestens zwei weitere hinzu.

Übrigens ist nach Punkt 7.1 nicht das Wechseln eines "im Spiel befindlichen Balles" verboten, sondern der Wechsel "des Balles, mit dem er die Bahn begonnen hat", und das ist schließlich was anderes. *klugscheiß*

Geändert von Di.Stefano (20.11.2010 um 01:57 Uhr).
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