Zitat:
Zitat von bärliner
Natürlich kann jede Entscheidung grundsätzlich per Protest angefochten werden (dann entscheidet das Schiedsgericht insgesamt). Aber hierbei handelt es sich ganz klar um eine Tatsachenentscheidung, die normalerweise im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden kann und auch nicht sollte.
Das ist wie beim Fußball: Abseits ist, wenn der Schiri es pfeift....
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Wie paßt diese Ansicht mit Deiner Haltung zur
durchgeführten Ergebnisänderung aus dem Thema "V zwei Tage nach Turnierende" zusammen?