Thema: DMV-Beiträge
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  #56  
Alt 31.05.2017, 13:49
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Das ergibt sich daraus, dass der Jahresbeitrag für den LV, berechnet nach dem aktuellen Bestand an Vereinen, für 2 oder möglicherweise auch 3 Jahre im voraus festgeschrieben wird. D.h. ein Verein, der zu Beginn dieser Periode gegründet wird (ein kluger LV wird das so mit dem Verein hinkriegen), bleibt dann bis zum Ende dieser Rechenperiode beitragsfrei. [...]
Mit einiger Verspätung noch eine Antwort hierauf. Erstmal danke für die Erklärung, die ich offensichtlich brauchte, obwohl ich damals den Passus der DMV-Finanz- und Beitragsordnung ein paar mal gelesen hatte...

Nun ist es aber keine "echte" Beitragsbefreiung, denn zum einen ist die Vereinsgründung nicht immer nur eine Frage, ob man das passend "hinkriegt": Wenn sich ein Verein formiert und gleich am Spielbetrieb teilnehmen möchte, so werden für ihn durch den DMV Beiträge im einen Extrem nach ca. einem halben Jahr, im anderen nach 2½ Jahren berechnet. Zum anderen ist -- da der DMV die Beiträge nicht vom Verein, sondern vom LV erhebt -- diese "unechte" Befreiung in Landesverbänden, die die Pauschalbrechnung nicht weitergegeben, gar nicht wirksam. Und zum Glück wird die DMV-Beitragsberechnung nicht von allen LV (nämlich von keinem der vier ersten untersuchten) Eins-zu-Eins durchgereicht -- dazu vielleicht später mehr.
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