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Alt 04.01.2018, 13:49
tg tg ist offline
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Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
Einspruch: in Bitburger 0,0 ist 0,0 drin! Da hat jeder Orangensaft und jeder Apfelsaft deutlich mehr. Hier beginnt die Haarspalterei!

Ältere Früchte, bei denen der Gährprozess angefangen hat, sind auch nicht frei. Und ich denke, etwa 100 andere Spreisen die Minigolfer reinziehen haben mehr Alk. Diese Argumentation ist einfach lächerlich! [...]
Gut, zugegeben, daß es tatsächlich Bier mit 0,0-%-Alkoholgehalt gibt, wußte ich nicht. Das wäre nach den 'internationalen Spielregeln' natürlich erlaubt.

Ich finde jedoch meine Argumentation weder lächerlich noch ist sie Haarspalterei. Die Ursache des Problems liegt in der Formulierung der Regeln, die den schwammigen Begriff "alkoholische Getränke/Speisen" verwenden. Je nach Auslegung kann ein "alkoholfreies" Bier, das ohne Deklaration bis zu 0,5 % Alkohol enthalten darf, als alkoholisches Getränk angesehen werden. Das heißt nicht, daß ich dieser Meinung bin, aber es kommt halt darauf an, wie es der/die Schiedsrichter bei dem jeweiligen Turnier sehen. Und sie könnten auch einen Spieler belangen, der beim Verspeisen von z. B. Tiramisu gesehen wird.

Während andererseits, wie ich bei dieser Gelegenheit festgestellt habe, Betablocker im Minigolfsport nicht verboten sind.

Geändert von tg (04.01.2018 um 13:55 Uhr).
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