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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #11  
Alt 23.11.2011, 20:14
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

D as steht nirgends , das ist ein Erfahrungswert
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #12  
Alt 23.11.2011, 20:15
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
Standard Alkoholfreies Bier

Habe am Montag eine Brauereiführung bei Alpiersbacher gemacht. Dort wurde gesagt, dass ein alkoholfreies Bier vom Gesetzgeber 0,3-0,4% Alkohol haben darf. Daher nun die Frage: Erlaubt bei Minigolf oder nicht! Bitte keine Spekulationen sondern 100% rechtsverbindlich - am besten vom Bärliner!

Danke!
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  #13  
Alt 23.11.2011, 20:19
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

Das ist Schiedsrichterentscheidung

Der OS Dietmar Hesse hat es auch während des offiziellen Trainings anläßlich der DSM in BAd Münder explizit verboten

Der OS Roland Müllegger hat es während der DM Abt. 1 in Landshut erlaubt

noch Fragen, OPC würde das sicher in sein eine DIN A4Seite fassendes Regelwerk aufnehmen
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #14  
Alt 23.11.2011, 20:20
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 2.566
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
da steht das :

WARUM IST ALKOHOL NUR IN BESTIMMTEN SPORTARTEN VERBOTEN?

Alkohol hat keine unmittelbar leistungssteigernde Wirkung im Sinne von erhöhter Ausdauer, Kraft oder Schnelligkeit. In einigen Sportarten, bei denen man eine „ruhige Hand“ braucht, kann Alkohol wegen seiner eher beruhigenden Wirkung aber durchaus einen Vorteil bringen. Das gilt zum Beispiel für Bogenschießen oder Karate. In anderen Disziplinen ist Alkohol wegen der erhöhten Unfallgefahr verboten.

also ein generelles Verbot, und das schreibt ja Rene, gibt es wohl nicht !
Ja und !? Braucht man beim Minigolfen keine Ruhige Hand !?

Wie willst Du Deine 0,3 Promille Überprüfen, wenn Du es rein Rechtlich gesehen garnicht darfst. Ob der DMV das Vorschreiben würde oder nicht.

Alkohol hat im Sport nichts verloren !

Ich trinke nach dem Training auch gerne mal etwas, aber "nach" dem Training !!
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #15  
Alt 23.11.2011, 20:27
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

der dmv könnte t eine atemalkoholkontrolle ins regelwerk aufnehmen und die müßte man dann auch akzeptieren.

was er nicht ( ohne weiteres anordnen) kann ist eine Blutentnahme , weil das wäre dann eventuell Körperverletzung , wahrscheinlich wäre aber sogar das rechtlich ( regelwerk ) haltbar, da müßte dann das entsprechende personal vor Ort sein. Die Nada macht das ja auch .

die Sportarten, bei denen Alkohol verboten ist, sind in den NADA Richtlinien aber benannt und Minigolf finde ich da nicht ! Abgesehen davon, sind auch dort nie 0,0 Promille genannt, Selbst beim Motorsport und Sportfliegen 0,1 ( wenn ich das jetzt richtig in meiner Erinnerung habe )
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #16  
Alt 23.11.2011, 20:41
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

@OPC
Hauptsache Dir gehen die Argument nicht aus, Du schreibst seit Tagen immer das gleiche gedöns
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #17  
Alt 23.11.2011, 20:43
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Auszug aus der WADA / NADA


P1. ALKOHOL
Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l.
Bogenschießen (FITA) Karate (WKF)
Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA


und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt.

und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 .

Ist doch komisch , oder ?
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #18  
Alt 23.11.2011, 20:46
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@OPC
Hauptsache Dir gehen die Argument nicht aus, Du schreibst seit Tagen immer das gleiche gedöns
weil hier immer wieder Leute etwas schreiben ohne eine fundierte quelle benennen zu können.

oder einfach Mist, den ich dann versuche zu widerlegen, allerdings mit Quellennachweis.

und deinen Gedöns kann ich ja auch meist widerlegen zb atemkontrolle ( nada macht es so )
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #19  
Alt 23.11.2011, 23:14
Ghostwriter Ghostwriter ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 117
Standard Ein paar interessante Aspekte die man auch auf "Minigolf" beziehen kann

Ich weiß etwas langer Text, aber eigentlich sehr interessant, wie ich finde... Textpassagen habe ich einen Skript entnommen:

Sedativa
Theoretische Grundlage

Sedativa werden eingesetzt, um die funktionale Aktivitat des Zentralnervensystems oder spezifischer Körpersysteme zu senken.Vor diesem Hintergrund können eine große Menge von Pharmaka, wie z.B. Alkohol, Morphin, Tranquilizer und Betablocker, als Sedativa klassifiziert werden

Die Anwendung von Sedativa.
Ein dritter Grund für den Einsatz von Sedativa ist die Reduktion von Angst und Muskelzittern während Wettkämpfen.

Ballettänzer, Eiskunstläufer, Skispringer und Schützen bringen nur eine reduzierte Leistung,
wenn sie übererregt sind. In solchen Fällen wurden Tranquilizer, Alkohol und Betablocker eingesetzt, um eine beruhigende Wirkung zu erzielen.

Die meisten Sedativa wurden vom IOC verboten, denn sie können schädlich für verletzte Sportler sein, die dennoch an Wettkämpfen teilnehmen wollen.

Forschungsergebnisse
In vielen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Alkohol wurden unterschiedliche Dosen verabreicht. Um die Interpretation der zahlreichen Untersuchungen zu erleichtern, unterteilen wir die Analyse in zwei Aspekte. Wir sehen uns zuerst die Wirkung dieser Sedativa auf die physiologischen Funktionen und die Faktoren der körperlichen Leistungsfähigkeit, die für die meisten Sportler wichtig sind, an; danach werfen wir einen Blick auf die Untersuchungen, die sich speziell mit Schützen beschäftigen

Physiologische, psychomotorische und leistungsrelevante Auswirkungen.
Allgemein kann gesagt werden, dass Alkohol und schwache Tranquilizer die Leistungen in Sportarten einschränken, in denen es auf rasche Entscheidungen ankommt. Obwohl unterschiedliche Personen unterschiedlich auf Alkohol reagieren, wurde in einigen Untersuchungen nachgewiesen, daß z.B. der Alkoholgehalt von etwa 340 ml Bier bei einigen Versuchspersonen die Reaktionsfähigkeit und damit die Leistungsfähigkeit herabsetzt. Höhere Dosierungen können sich negativ auf das Gleichgewichtsvermögen, die Hand-AugeKoordination und die Fähigkeit, den Arm ruhig zu halten, auswirken. Es gibt im wahrsten Sinne des Wortes Hunderte von Untersuchungen, die nachweisen, daß Alkohol und schwache Tranquilizer sich negativ auf Sportarten auswirken, in denen rasche Entscheidungen getroffen und schnell auf sich ändernde Stimuli reagiert werden müssen.
Eines der durchgängigsten Ergebnisse von maximalen Belastungstests unter Einfluß von Alkohol und schwachen Tranquilizern ist jedoch das Fehlen jeglicher Auswirkungen auf physiologische Funktionen, wie z.B. die Lungenventilation, die Herzfrequenz, das Herzminutenvolumen, die Durchblutung, die Bereitstellung von Glukose oder freien Fettsäuren in der Skelettmuskulatur, Blutlaktatkonzentrationen und die maximale Sauerstoffaufnahme. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Leistungen in Kraft-, Schnellkraft- und anaeroben sowie aeroben Ausdauertests weder Verbesserungen noch Verschlechterungen unter Einfluß dieser Drogen festgestellt.
Es sieht also so aus, als ob Alkohol und Tranquilizer die Leistungen in diesen Bereichen im Gegensatz zu den Leistungen im psychomotorischen Bereich nicht verschlechtern würden. Die Leistungen werden allerdings auch nicht verbessert.

Da jedoch Alkohol von vielen Sportlern in sozialen Situationen konsumiert wird und Betablocker von einigen Athleten zur Senkung des Bluthochdrucks eingenommen werden, ist ihre Anwendung in den meisten Sportarten nicht verboten. Gegenwärtig ist die Einnahme dieser Substanzen bei den Olympischen Schießwettbewerben untersagt sowie in Sportarten, bei denen eine erhöhte Angst die Leistungen mindern kann, wie z.B. im Eiskunstlauf, Skispringen, Turmspringen, Fechten, Turnen und Synchronschwimmen.

Empfehlungen
Sozialer Genuß von Alkohol. Ein oder zwei alkoholhaltige Getränke am Abend vor einem Wettkampf werden die Leistung am folgenden Tag kaum verschlechtern. Bei übermäßigem Alkoholgenuss kann es jedoch sehr wohl zu Leistungsbeeinträchtigungen kommen. Es liegen Untersuchungsergebnisse vor, die belegen, dass das Sehvermögen am Tag nach starkem abendlichem Alkoholgenuss eingeschränkt ist. Es könnte also sein, dass sich die Leistung von Sportlern, die auf ein gutes Sehvermögen angewiesen sind, wie z.B. Schützen, verschlechtert.
Des weiteren ist Alkohol ein Diuretikum und kann dazu führen, daß Sportler im Falle ungenügender Flüssigkeitszufuhr austrocknen. Dies kann sich vor allem negativ bei Ausdauersportlern, die unter Hitzebedingungen einen Wettkampf bestreiten, auswirken.
Der Genuß von Alkohol, vor allem in Form von Bier, ist eine häufig zu beobachtende Praxis nach Langlaufveranstaltungen. Obwohl das im Bier enthaltene Wasser der Rehydratation zuträglich sein kann und der Alkoholentspannend wirkt, laufen diese Sportler Gefahr, Beschwerden zu bekommen. Der Magen eines Sportlers ist nach einem Wettkampf leer, und der Körper ist dehydriert. Der Alkohol wird also schneller absorbiert und nicht so stark verdünnt, so daß die Blutalkoholkonzentration schnell ansteigt. Verkehrsuntersuchungen zeigen, daß es unter diesen Bedingungen gefährlich sein kann, ein Auto zu steuern, denn diese Tätigkeit verlangt feinmotorische Leistungen und schnelle Entscheidungen.

Rechtliche, ethische und medizinische Aspekte.
Forschungsergebnisse zeigen, daß Sedativa als leistungsfördernde Substanzen nur in den Sportarten eingesetzt werden können, in denen Angst und Nervosität die Leistungsfähigkeit
einschränken können, wie z.B. im Schießsport.
Da diese Substanzen von den entsprechenden Fachverbänden verboten wurden, kann ihr Einsatz nicht empfohlen werden. Da Sedativa, wie z.B. Alkohol, die Leistungen in Sportarten verschlechtern können, in denen schnelle Entscheidungen und eine feinmotorische Kontrolle eine große Rolle spielen, und da Betablocker die aerobe Ausdauerkapazität einschränken können, kann der Einsatz dieser Substanzen im Sport eventuell sogar destruktiv wirken.

Glover, E., Edmundson, E., Edwards, S., & Schroeder, K. (1986). Implications of smokeless tobacco use among athletes. The Physician and Sportsmedicine, 14(12), 95-105.
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  #20  
Alt 24.11.2011, 09:16
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.717
Standard

Ein wirklich interessanter Artikel !
Wie in allen medizinischen Darstellungen heißt es dann aber :

"kann, eventuell etc. schädlich sein" Oder es ist weder positiv noch negativ !
Das wird OPC auch nicht weiter bringen
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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