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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 22.09.2010, 17:40
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Spielberechtigung(en)

Fage a)
Ein Spieler mit ist nicht mehr Mitglied in einem Verein (Austritt/Ausschluss), kann er wechseln ohne Sperre?

Frage b)
Ein Verein ist nicht mehr Mitglied in einem LV (Austritt/Ausschluss), können die Aktiven wechseln ohne Sperre?
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minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #2  
Alt 22.09.2010, 18:45
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard

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minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #3  
Alt 22.09.2010, 18:47
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

In Fall A würde ich sagen 3 Monate Sperre im Fall B würde ich sagen das der Sperrefreie Wechsel möglich ist
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  #4  
Alt 23.09.2010, 02:18
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Die Fragen sind nicht genau genug gestellt, es kommt immer drauf an wann Der Spieler das letzte Mal aktiv war und wie sein Verein sich ihm gegenüber verhällt.
Zum Beispiel ein Spieler hat in der Saison 2009/10 kein einziges Spiel gemacht warum sollte er gesperrt werden wenn er im Oktober 2010 auf einmal wieder Lust hat am Spiel ???
Es ist doch immer eine Frage wann die Kündigung eingegangen ist denn wenn zum 31.06.2010 beim Verein war und es gab keinen Grund die Kündigung nicht zu akzeptieren ist der Pass zurück zu schicken und dann ist er direkt spielberechtigt auch nach der Wechselfrist.
Wir hatten mal einen Fall da wollte ein Spieler wieder für einen anderen Verein spielen und er hatte ordnungsgemäß zum Jahresende gekündigt, dieser Spieler hatte aber schon 2 Jahre keinen Schlag mehr gemacht also warum soll dann der Verband hingehen und den Spieler sperren.
Ich kann aber schreiben das der Verband den Sopieler sperren wollte diese Sperre aber nicht vollzogen wurde weil der Vorstand dem Verband mitgeteilt hat das Sie keine Bedenken haben zumal der Spieler so lange nicht mehr gespielt hat und es demzufolge keinen Grund einer Sperre gibt.
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  #5  
Alt 23.09.2010, 06:06
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Frage a "nun doch" konkretisiert

Am 23.08.2009 kommt ein Spieler und verkündet Wunsch zum Vereinswechsel. Er hatte bis dato aktiv gespielt! Grundsätzlich hat der Verein nichts dagegen. Antragsfrist auf Freistellung war aber 30.06.2009. Da der Vorstand einen "rückdatierten" Freistellungsantrag nicht akzeptieren kann, schließt man den Spieler aus dem Verein aus, dies wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist wirksam. Der Ausschluss erfolgte in der Annahme, dass der Spieler dann sperrfrei wechseln kann, und man ihm "keinen Stein in den Weg legt".

Sperre oder nicht?
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #6  
Alt 23.09.2010, 07:48
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Ob Ausschluss, Austritt oder nur Wechsel der Stammspielereigenschaft - es kommt immer darauf an, dass der bisherige Stammverein die formelle Freigabe erklärt. Erfolgt der Wechsel innerhalb der Wechselfrist und erteilt der bisherige Verein eine Freigabe zum 31.08., kann der Spieler ab dem 01.09. für den neuen Verein spielen.
Die Frist 30.06. ist eine Schutzbestimmung für den bisherigen Verein, auf die er sich in Streitfällen berufen kann, aber natürlich auch jederzeit verzichten kann. Durch die Passzentrale wird nicht überprüft, wann der Spieler die Freigabe beantragt hat, sondern nur, ob der Verein die Freigabe erteilt hat bzw. aus welchen Gründen er sie ggf. verweigert.
Wenn der bisherige Verein dem Spieler keine Steine in den Weg legen wollte, wäre der Umweg über einen Ausschluss völlig überflüsssig gewesen, da es immer möglich ist, eine Freigabe zu erteilen, auch wenn der Spieler den Stichtag nicht eingehalten hat. Das ist dann aber reine Kulanz, auf die der Spieler keinen Anspruch hat.
Eine andere Frage ist die Einhaltung von Kündigungsfristen, aber die ergeben sich ausschließlich aus den Vereinssatzungen und sind für den Wechsel an sich unbedeutend.
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  #7  
Alt 28.09.2010, 19:39
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Hallo Günther,

da sind wir diesmal nicht einer Meinung. Auf der Zweierkarte soll bei Tag der Abmeldung das Datum des Freigabeantrags durch den Spieler stehen, und wenn das nach dem 30.06. eines Jahres der Fall ist, dann kommt die Passzentrale garnicht um eine Sperre herum.

Sportordnung:
(6) Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung für einen anderen Stammverein ist
a) ein Antrag auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein,
b) eine Abmeldung des Spielers/der Spielerin durch den bisherigen Stammverein mit Erteilung der Freigabe und unter
Beifügung des bisherigen DMV-Spielerpasses. Der Antrag auf Freigabe muss durch den Spieler/die Spielerin bis
zum 30.06. beim bisherigen Stammverein gestellt werden.
Die Bearbeitung durch die DMV-Passzentrale erfolgt nur, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.


Da die Bearbeitung nur erfolgt, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Passzentrale auch die Voraussetzungen prüfen.

Der in der Sportordnung genannte Wechselzeitraum vom 01.08.- 31.08. ist völliger Quatsch, da der Spieler für seinen neuen Verein immer erst die Spielberechtigung zum 01.09. erhält.

Ein Wechsel findet damit nicht in einem Wechselzeitraum statt, sondern immer zum 01.09., sofern der Spieler einen Antrag auf Freigabe zum 30.06. gestellt hat.

Auch Ausnahmen sind in der Sportordnung genannt, aber die von dir genannte finde ich dort nicht.

Wenn ein Verein trickst, muss der Tag der Abmeldung vordatiert sein. Ist dies nicht der Fall und ein Spieler dessen Tag der Abmeldung nach dem 30.06. auf der Zweierkarte erfolgte kommt zum Einsatz, und es gäbe einen Protest, würde ich als Mitglied eines Rechtsausschusses den Spieler als nicht spielberechtigt ansehen und ihn entsprechend sperren zusätzlich zu den Konsequenzen für die Mannschaft in der eer gespielt hat.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #8  
Alt 28.09.2010, 21:07
der Münchner der Münchner ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 222
Standard

Man sollte die Frist zur Freigabe nach hinten verlegen, da die Relegationsspiele danach sind.
Evtl. will/muss jemand bei Auf- oder Abstieg den Verein wechseln.
Und wie schon geschrieben, spielen die Wecheslwilligen eh erst ab dem 01.09. für den neuen Verein.
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  #9  
Alt 29.09.2010, 12:23
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von der Münchner Beitrag anzeigen
Man sollte die Frist zur Freigabe nach hinten verlegen, da die Relegationsspiele danach sind.
Evtl. will/muss jemand bei Auf- oder Abstieg den Verein wechseln.
Und wie schon geschrieben, spielen die Wecheslwilligen eh erst ab dem 01.09. für den neuen Verein.
Das kann man gerne tun, jedoch muss der Termin vor der Meldung der Mannschaften für die neue Saison sein, und die Vereine müssen in der Lage sein Ihre Mannschaften notfalls noch rechtzeitig aus der Liga zurückzuziehen ohne eine Strafe zu zahlen.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #10  
Alt 30.09.2010, 08:54
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

Man muß nur die Saison wieder auf das Kalenderjahr stellen, dann gibts all die Probleme nicht !!
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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