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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #11  
Alt 09.11.2011, 15:15
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.503
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Zitat:
Zitat von flunsche Beitrag anzeigen
@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.

Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?
... und --- wo siehst Du das Problem
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #12  
Alt 09.11.2011, 21:47
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Das Problem besteht darin, dass es ein Regelwerk gibt, in dem möglicherweise die 50 mm als Mindestdurchmesser des Durchlaufes gewollt waren, aber dass die Formulierung (wie an vielen anderen Stellen auch) so dilettantisch ist, dass man nicht sicher weiß, was der Regelgeber tatsächlich vorhatte.

Der Verdacht erhärtet sich wieder mal, dass es nicht so ist, dass der Regelgeber bewusst bei der Regelformulierung Kleinkariertheit und Beamtendeutsch vermeiden wollte, sondern dass ihm schlicht die muttersprachliche Kompetenz fehlt, das Gewollte justiziabel auszudrücken.

Andererseits ist es keine tragfähige Lösung zu sagen: weil die Regeln so scheiße formuliert sind, braucht sich keiner dran zu halten.

Geändert von Di.Stefano (09.11.2011 um 21:52 Uhr).
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  #13  
Alt 09.11.2011, 21:56
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Mannheim
Beiträge: 2.566
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Über was diskutiert Ihr hier eigentlich !?

Ich spiele jetzt seit 1978 Minigolf und habe noch nie erlebt, daß jemand irgendein Hindernis oder Loch nachgemessen hat !!

Wenn ich da an das Rohr in Ludwigshafen denke, da paßt gerade mal ein Mediumball durch, und es klappt trotzdem mit den Assen !!
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #14  
Alt 10.11.2011, 08:41
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Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.
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  #15  
Alt 10.11.2011, 09:09
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.503
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.
zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.

zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette
__________________
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  #16  
Alt 10.11.2011, 09:16
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Travis Travis ist offline
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Beiträge: 3.786
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@Dirk

zu 1) sehe ich ähnlich wie du - allerdings wurde immer auf das Handbuch verwiesen, ich finde da die entsprechende Stelle nicht, hast du ne Idee wo das steht?

zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten

(nicht falsch verstehen, ich möchte das nicht beim Turnier machen - mir geht es nur darum, wie so etwas gehandhabt wird)
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  #17  
Alt 10.11.2011, 09:28
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pinkydiver pinkydiver ist offline
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Registriert seit: 20.12.2006
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wenn man es streng nimmt hatte der Schiri recht steht in der Sportordnung S 1

3. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühl- oder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwen-
det werden.

somit ist ein Handy eine Funkausrüstung ob e s gerade funkt oder nicht wäre dann egal
ein elektronischer Pistenplan ist nix schriftliches (kleinliche Auslegung - wäre aber wohl nicht anfechtbar
__________________
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  #18  
Alt 10.11.2011, 09:28
bärliner bärliner ist offline
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@travis:
zu 1: Ziffer 13 Abs. 1 Internationale Spielregeln (Mobiltelfone sind Funkgeräte)
zu 2: Nein. (Ich würde es aber so sehen wie Dirk, denn beim Rauchverbot geht es ja nicht um den Qualm, sondern um die Gesundheitsgefährdung. Und Nikotin ist nunmal schädlich, egal in welcher Form ich es konsumiere)
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  #19  
Alt 10.11.2011, 09:38
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Travis Travis ist offline
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Soso - ein Mobiltelefon ist also eine Funkausrüstung - irgendwie verstehe ich das was anderes drunter, aber okay - was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

zu 2) wie schon angemerkt, gibt es diese Dinger auch OHNE Nikotin - um welche Gesundheistsgefährdung geht es denn? Um meine eigene, oder die der Mitspieler?

Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...
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  #20  
Alt 10.11.2011, 09:43
bärliner bärliner ist offline
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...
Keine Ahnung - das höre ich zum ersten Mal.... *kopfschüttel*
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