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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 11.06.2013, 08:21
thorte22
 
Beiträge: n/a
Standard Mitgliedschaft beim Verband Kündigen ?

Hallo,

mich würde mal Interessieren wie und zu wann ein Verein seine Mitgliedschaft
bei einem Verband kündigen kann ?

Nur mal angenommen das ein oder mehrere Vereine sich einen anderen Landesverband anschließen möchten.

Hat da jemand genauere Infos ?
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  #2  
Alt 11.06.2013, 15:56
spassbremse spassbremse ist offline
Bälleschubser
 
Registriert seit: 02.03.2013
Ort: nördlich der Alpen
Beiträge: 174
Standard

Zitat:
Zitat von thorte22 Beitrag anzeigen
Hallo,

mich würde mal Interessieren wie und zu wann ein Verein seine Mitgliedschaft
bei einem Verband kündigen kann ?

Nur mal angenommen das ein oder mehrere Vereine sich einen anderen Landesverband anschließen möchten.

Hat da jemand genauere Infos ?
Wenn Du Sieghardt fragst, bekommst Du bestimmt eine Antwort.
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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  #3  
Alt 11.06.2013, 16:26
Benutzerbild von ABCoolboy
ABCoolboy ABCoolboy ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 28.12.2006
Beiträge: 594
Standard

Wenn man schon im eigenen Verband nicht nachfragt, kann man sich vorstellen daß einiges im Argen liegt.
__________________
There are not any stupid questions, only stupid answers
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  #4  
Alt 11.06.2013, 20:29
thorte22
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von spassbremse Beitrag anzeigen
Wenn Du Sieghardt fragst, bekommst Du bestimmt eine Antwort.
Wieso sollte ich Sieghardt fragen? Der bekommt noch früh genug Post.

Und die "Spassbremse "ist seit dem Wochenende in Rahlstedt angekommen.

schaust du hier www.hamburger-minigolfclub.de


Aber eine Antwort habe ich noch nicht bekommen auf meine Frage.

Also wer kann helfen?
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  #5  
Alt 11.06.2013, 23:27
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Das muss in der Satzung des Verbandes stehen. Da ich die Satzung aus HH nicht kenne, kann ich dir keine nähere Auskunft geben.

Da einfach nachschauen, oder doch beim Verband nachfragen.

Als Beispiel beim BVBB: 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres inkl. Nachweis des Mitgliederbeschlusses des Vereins.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #6  
Alt 12.06.2013, 16:40
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
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  #7  
Alt 12.06.2013, 18:34
thorte22
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
Wieso sollte ein Verein den Verband provozieren ?

Der Verband ist doch schon fast mit einem Amt gleich zustellen.
Die beamten tun doch nichts.

Wegen der Heiterkeit und dem "Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht" von der die Sprache war, da frage mal bitte in Rahlstedt nach.
Die haben sogar am Sonntag eine Clubmeisterschaft abgesagt.

Ansonsten Danke für die Informationen.
Ich glaube das langt mir .

Geändert von thorte22 (12.06.2013 um 18:44 Uhr).
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  #8  
Alt 12.06.2013, 19:09
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
Nur am Rande erwähnt: IM NBV gibt es ebenfalls mehrere Ausnahmen:

KSV Baltrum, Osnabrücker MC und VfB Osnabrück. Die Gründe für die Ausnahmen sind mir allerdings nicht bekannt.
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  #9  
Alt 13.06.2013, 06:48
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
__________________
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  #10  
Alt 13.06.2013, 10:30
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
Da ich mit derm Opfer der Aktion in regem Austausch war, kenne ich die Unterlagen sehr genau.
Um nur zwei der Auffälligkeiten zu nennen: Der Ausschluss wurde beschlossen, ohne ihn vorher auf die Tagesordnung zu setzen, der betroffene Verein war nicht da und wurde von daher nicht gehört, Möglichkeit zu rechtlichem Gehör ist aber bei so einem Verfahren zwingend.
Da konnt man um die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht herum, egal ob der Ausschluss möglicherweise in der Sache berechtigt war oder nicht. Wer so vorgeht, setzt sich dem Vorwurf aus, rechtlich saubere und transparente Pfade zu verlassen. Der Rechtsausschuss, der so etwas auch noch nachträglich sankltioniert, der sollte sic h wirklich schämen.
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