Fahalsch!!
Ein Spieler kann nur zum 31.8. jeden Jahres wechseln und ist dann ab dem 1.9. für den neuen Verein spielberechtigt. Dieser Vereinswechsel ist im Wechselzeitraum der Passzentrale anzuzeigen.
Wenn ein Spieler die Freigabe zum x. Juni beantragt, bekommt er - streng genommen - eine Sperre, da er nicht im Wechselzeitraum den Verein wechselt. Und ab dem Tag, wo die Freigaqbe durch den abgebenden Verein mit sofortiger Wirkung erfolgt, kann er auch nicht mehr für diesen spielen.
Es gibt für einen sperfreien Wechsel 3 Fristen:
1. Antrag auf Freigabe beim Altverein zur neuen Spielzeit: 30.06.
2. Wechselzeitraum für den sperrfreien Wechsel: 01.08. - 31.08.
3. Spielberechtigung für den neuen Verein: 01.09.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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