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| Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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18.08.2011, 16:32
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Fahalsch!!
Ein Spieler kann nur zum 31.8. jeden Jahres wechseln und ist dann ab dem 1.9. für den neuen Verein spielberechtigt. Dieser Vereinswechsel ist im Wechselzeitraum der Passzentrale anzuzeigen.
Wenn ein Spieler die Freigabe zum x. Juni beantragt, bekommt er - streng genommen - eine Sperre, da er nicht im Wechselzeitraum den Verein wechselt. Und ab dem Tag, wo die Freigaqbe durch den abgebenden Verein mit sofortiger Wirkung erfolgt, kann er auch nicht mehr für diesen spielen.
Es gibt für einen sperfreien Wechsel 3 Fristen:
1. Antrag auf Freigabe beim Altverein zur neuen Spielzeit: 30.06.
2. Wechselzeitraum für den sperrfreien Wechsel: 01.08. - 31.08.
3. Spielberechtigung für den neuen Verein: 01.09.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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18.08.2011, 16:58
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Kompliziert wird das Ganze wenn es sich um einen Spieler handelt dessen vorheriger Verein im Ausland war denn dann kann er , soweit ich mich erinnere, nicht der 01.09. sondern zum 01.01 eines jeden Jahres wechsel.
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18.08.2011, 17:02
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von goligolem
Kompliziert wird das Ganze wenn es sich um einen Spieler handelt dessen vorheriger Verein im Ausland war denn dann kann er , soweit ich mich erinnere, nicht der 01.09. sondern zum 01.01 eines jeden Jahres wechsel.
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Das wird sich evtl. demnächst ändern....
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18.08.2011, 17:07
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Naja für viele is die aktuelle Wechselregelung schon kompliziert genug, da lassen wir den Wechsel ins Ausland mal lieber noch außen vor. 
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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22.08.2011, 01:10
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Halbstarker
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Registriert seit: 25.12.2006
Ort: Monheim
Beiträge: 327
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mmmhhh
Nun fällt der beispielsweise der 31.08 au einen Samstag somit der 01.09 auf einen Sonntag..
Zur gleichen Zeit findet ein 2 Tages Turnier statt so kann der Spieler Samstag für Verein X und Sonntag für Verein Y spielen ... oder nicht 
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22.08.2011, 01:50
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.541
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...genau.....samstag für x und sonntag für y....
wenn jetzt die frage kommt ob er in einer mannschaft eigesetzt werden kann.....
NEIN....es sei denn es handelt sich nicht über ein turnier über 2 spieltage für jeden
spieler, sondern unterschiedliche turniergruppen....
was dann allerdings ist, wenn seine mannschaft stechen muss......
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22.08.2011, 09:10
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Teenager
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 222
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Ich glaube eher er darf das Turnier für seinen alten Verein zu Ende spielen.
Im Zweifel kann man immer noch beim Landes- oder Bundessportwart nachfragen, falls dieser Fall jemals eintreffen sollte.
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23.08.2011, 01:52
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Koelsch Kluengel
Nun fällt der beispielsweise der 31.08 au einen Samstag somit der 01.09 auf einen Sonntag..
Zur gleichen Zeit findet ein 2 Tages Turnier statt so kann der Spieler Samstag für Verein X und Sonntag für Verein Y spielen ... oder nicht 
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Das müßte rein theoretisch gehen da Du als Teilnehmer eines Turnieres für Dich als Person spielst, als Mannschaftsspieler für zwei Mannschaften dürfte nicht gehen.
Aber wie schon ein anderer hier bemerkte im Zweifel den Bundessportwart fragen.
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23.08.2011, 15:23
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Nasenbohrer
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Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 59
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Früher war das so, dass der Tag der Siegerehrung entscheidend war.
Märchenhafte Grüße
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18.08.2011, 17:02
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Genau. Eine Freigabe zum 30.06. gibt es nicht. Diese erfolgt zum 31.08. oder gar nicht. Und wird zum 31.08. die Freigabe erteilt, kann der Spieler grundsätzlich auch noch bis dahin für seinen bisherigen Verein spielen.
Was bei diesen Wechselfristen natürlich nicht berücksichtigt werden kann, sind die unterschiedlichen Fristen der Vereine für einen evtl. Vereinsaustritt. Tritt ein Spieler z.B. zum 30.06. aus dem alten Verein aus, erlischt auch zu diesem Zeitpunkt die Spielberechtigung. Die Freigabe wird dann trotzdem zum 31.08. erteilt, aber der Spieler kann dann vom 01.07. bis zum 01.09. an keinem Turnier teilnehmen, denn die Spielberechtigung setzt eine Vereinsmitgleidschaft voraus.
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