@OPC ist denn ein Fall bekannt wo ein Spieler sanktioniert wurde nach dem Verzehr von Kefir oder ähnlichen Speisen oder Getränken die einen geringen Alkoholwert beinhalten?
In der Wirklichkeit haben die Schiedsgerichte doch gar nicht die Möglichkeit den Alkoholwert eines Spielers zu kontrollieren. Wenn jemand nicht offensichtlich Auffällig wird kann der Betreffende Spieler auch mit einen erhöhten Blutalkoholwert unbehelligt Minigolf spielen.
Niemand der den Alkohol offensichtlich braucht wird so dumm sein diesen ganz offensichtlich vor den Augen des Schiedsgerichts zu konsumieren.
Schwierig wird die Sachlage doch auch wenn ein Mitglied des Schiedsgerichts einen Spieler wegen vermuteten Alkoholmissbauchs disqualifiziert und er diese Vermutung bei einer möglichen Verhandlung nicht beweisen kann.
Das Regelwerk so eng es auch gefasst ist bewahrt uns in Wirklichkeit nur davor, nicht mit offensichtlich Alkoholisierten Mitspielern spielen zu müssen.
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