Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.11.2011, 12:45
Benutzerbild von wilmue
wilmue wilmue ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
Standard

@OPC ist denn ein Fall bekannt wo ein Spieler sanktioniert wurde nach dem Verzehr von Kefir oder ähnlichen Speisen oder Getränken die einen geringen Alkoholwert beinhalten?

In der Wirklichkeit haben die Schiedsgerichte doch gar nicht die Möglichkeit den Alkoholwert eines Spielers zu kontrollieren. Wenn jemand nicht offensichtlich Auffällig wird kann der Betreffende Spieler auch mit einen erhöhten Blutalkoholwert unbehelligt Minigolf spielen.
Niemand der den Alkohol offensichtlich braucht wird so dumm sein diesen ganz offensichtlich vor den Augen des Schiedsgerichts zu konsumieren.

Schwierig wird die Sachlage doch auch wenn ein Mitglied des Schiedsgerichts einen Spieler wegen vermuteten Alkoholmissbauchs disqualifiziert und er diese Vermutung bei einer möglichen Verhandlung nicht beweisen kann.

Das Regelwerk so eng es auch gefasst ist bewahrt uns in Wirklichkeit nur davor, nicht mit offensichtlich Alkoholisierten Mitspielern spielen zu müssen.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.11.2011, 12:59
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von wilmue Beitrag anzeigen
Niemand der den Alkohol offensichtlich braucht wird so dumm sein diesen ganz offensichtlich vor den Augen des Schiedsgerichts zu konsumieren.
.
Doch da kenne ich einen
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware