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Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 24.11.2011, 16:41
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Anscheinend doch, den beim Bogenschiessen gilt wie du geschrieben hast 0,1 und
in der Wettkampfordnung ist es dennoch gänzlich verboten.

Das bedeutet wohl, dass nach Wettkampfordnung disqualifiziert wird, aber lt deren Regelwerk keine Sperre eintritt (Disqulifikation reicht da als Strafe wohl aus). Wird nach Doping kontrolliert und über 0,1 festgestellt, war derjenige gedopt und ihn trifft die Strafe der NADA. Meines wissens nach 2 Jahre.

Die 0,1 in Bezug auf Doping sind auch ganz sinnvoll, damit niemand w/ deiner geliebten vergorenen Banane 2 Jahre gesperrt wird (Ich kann mir nicht vorstellen wieviel Bananen ich essen muss um über 0,1 zu kommen).

Das ist der ganz deutliche Unterschied und der ist auch sinnvoll.

Und das ist der Unterschied zwischen Doping und einem Regelverbot und das hast du wohl vermischt.
ich habe das nicht vermischt !

bei der nada ist es zb beim bogenschiessen erst ab 0,1 promille verboten und nach dem regelwerk ist der genuss und die einnahme während des wettkampfes verboten.

das ist konsequent. wobei bogenwettkämpfe auch nicht einen ganzen tag dauern.

bei uns hingegen ist alkohol kein doping, dafür aber jegliches mitfürfen der genuss und auch das spielen unter einfluss von alkohol verboten. das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !

die regel im bogensport ist defenitiv nicht so strikt wie die bei uns !

und das verbot während des trainings finde ich gar nicht , weder beim alkohol noch beim rauchen ;-)
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  #2  
Alt 24.11.2011, 16:50
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
... das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !
das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #3  
Alt 24.11.2011, 16:56
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert

das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-)

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

lesen muss man das so,

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten.

da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ?

Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind !

das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch !

und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten.
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  #4  
Alt 24.11.2011, 16:59
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber

dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten
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  #5  
Alt 24.11.2011, 17:42
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pinkydiver pinkydiver ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten
Da kann ich saufen so viel ich will, ich bleibe immer unter der Nachweisgrenze von 0,17 promille

Zitat aus einem Gerichtsurteil:

Zusammenfassung Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher bzw.
sachverständiger Sicht gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel
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  #6  
Alt 24.11.2011, 18:04
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
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pinky

das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren
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  #7  
Alt 24.11.2011, 18:21
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René schrieb:

Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt !
Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !!
Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht.
Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !!

@ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk )
Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt?
Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört?
Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt?
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  #8  
Alt 24.11.2011, 18:35
Grenchen Grenchen ist offline
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Winderloch!
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  #9  
Alt 24.11.2011, 19:27
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pinkydiver pinkydiver ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
pinky

1) das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


2) abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

3) wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren


1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird.

2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel.

3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst.

Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität
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  #10  
Alt 24.11.2011, 20:19
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opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
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pinky

das hat nichts mit beamtenmentalität zu tun sondern mit der art , wie man gesetze und regelwerke liest, das hat nun mal nichtzs mit gesunden menschenverstand zu tun sondern mit der auslegung des geschriebenen und wenn da rot steht , kannst du nicht gelb lesen auch wenn dies mehr sinn machen würde.

bei unserem jetzigen regelwerk brauchst du weder 0,17 promille oder 0,0 promille, wenn ein schiedsrichter dich beim kefir trinken erwischt, dann kann er dich disqualifizieren und du bekommst eine sperre von 6 monaten.

kefir ist ( teilweise steht es sogar drauf ) ein getränk das alkohol enthalten kann / enthält , wenn du das nur mitführst, bist du dran.

und ob ich das nun gut finde oder nicjht, ich kenne mehr als einen schiedsrichter, der dann nach dem verfährt, was im regelwerk steht. und das hiesse in dem falle disqualifikation.


und keiner kann den widersprechen, es ist total vom regelwerk abgedeckt.

und nun meine frage, finden das hier alle toll ?
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