Zitat:
Zitat von cebolon
Ab 2009 gibt es die sogenannte Abgeltungssteuer. Wie der Name andeutet, sind die Zinsen mit der Kapitalertragssteuer abgegolten und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
|
sachlich nicht ganz richtig, wenn Du durch Dein gesamtes Einkommen einen Steuersatz hast der über den 25-30% Abgeltungssteuer liegt mußt Du sehr wohl die Zinserträge angeben und den Rest nach versteuern!!
Es kann sein daß Erträge von Devisenausländern (wie es so schön dort heißt) in der Schweiz gar nicht besteuert werden, das ist sehr unterschiedlich je nach Anlage und Bank, es kann auch sein daß die viel höher als die dt. 25% besteuert wurden. Ob die Schweizer Quellensteuer auf die dt. Steuerschuld angerechnet werden kann, weiß ich nicht. In EU Ländern ist das so.