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  #1  
Alt 22.04.2013, 15:30
Benutzerbild von cebolon
cebolon cebolon ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 14.12.2006
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 363
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Zitat:
Zitat von Kate Beitrag anzeigen
Hoeness hat kein Geld beiseite geschafft, sondern sehr wahrscheinlich versteuerte Gelder in der Schweiz angelegt und auf die Zinsen keine Steuern gezahlt. In Deutschland gibt es keine Vermögensteuer sondern nur Kapitalertragssteuer (mein Kenntnisstand).

http://www.steuerformen.de/kapitalertragssteuer.htm

Vermögensteuer gibt es seit 1996 nicht mehr
Kapitalertragssteuer müsste nicht Hoeness bezahlen, diese bekäme er gar nicht zu Gesicht, sondern wird direkt vom "Anlageninstitut" abgeführt, der Zinsbetrag wird netto gutgeschrieben - gilt aber nur für Deutschland.
Bis 2009 konnte man diese Kapitalertragssteuer auf die Steuerschuld anrechnen, dafür wurden die Zinsen besteuert.
Ab 2009 gibt es die sogenannte Abgeltungssteuer. Wie der Name andeutet, sind die Zinsen mit der Kapitalertragssteuer abgegolten und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Geändert von cebolon (22.04.2013 um 15:35 Uhr).
  #2  
Alt 22.04.2013, 15:42
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von cebolon Beitrag anzeigen
Ab 2009 gibt es die sogenannte Abgeltungssteuer. Wie der Name andeutet, sind die Zinsen mit der Kapitalertragssteuer abgegolten und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
sachlich nicht ganz richtig, wenn Du durch Dein gesamtes Einkommen einen Steuersatz hast der über den 25-30% Abgeltungssteuer liegt mußt Du sehr wohl die Zinserträge angeben und den Rest nach versteuern!!

Es kann sein daß Erträge von Devisenausländern (wie es so schön dort heißt) in der Schweiz gar nicht besteuert werden, das ist sehr unterschiedlich je nach Anlage und Bank, es kann auch sein daß die viel höher als die dt. 25% besteuert wurden. Ob die Schweizer Quellensteuer auf die dt. Steuerschuld angerechnet werden kann, weiß ich nicht. In EU Ländern ist das so.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
  #3  
Alt 22.04.2013, 15:50
Benutzerbild von cebolon
cebolon cebolon ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 14.12.2006
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 363
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
sachlich nicht ganz richtig, wenn Du durch Dein gesamtes Einkommen einen Steuersatz hast der über den 25-30% Abgeltungssteuer liegt mußt Du sehr wohl die Zinserträge angeben und den Rest nach versteuern!!

Es kann sein daß Erträge von Devisenausländern (wie es so schön dort heißt) in der Schweiz gar nicht besteuert werden, das ist sehr unterschiedlich je nach Anlage und Bank, es kann auch sein daß die viel höher als die dt. 25% besteuert wurden. Ob die Schweizer Quellensteuer auf die dt. Steuerschuld angerechnet werden kann, weiß ich nicht. In EU Ländern ist das so.
http://www.steuerformen.de/abgeltungssteuer.htm => 3.Absatz

Ob und wie Quellensteuer aus der Schweiz angerechnet wird, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
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