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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 05.02.2019, 11:40
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard Streicher mit oder ohne Ersatzspieler?

Wir spielen im NBV jetzt 3 Jahre mit dem Streicher aber mir ist nicht bekannt ob eine Mannschaft trotzdem einen Ersatzspieler bei Meisterschaftsspielen benannt hat. Wie kommt das und ist es in anderen Landesverbänden genau so?
In der Sportordnung des DMV steht unter S1 Punkt 15.1 folgendes:

15. Ersatzspieler
(1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist.


Selbst in der Generalausschreibung für den überregionalen Spielbetrieb steht nichts eindeutiges drin.
Einzig für die erste Bundesliga steht klar drin das die Mannschaften mit 6 + 1 Ersatzspieler antreten dürfen, in allen anderen Ligen wird der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt.
Bevor ihr hier drauf antwortet lest bitte erst einmal eure gültigen Ausschreibungen damit ihr versteht was genau ich meine, im NBV wird nämlich der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt ich ich kann mir vorstellen das es in anderen LV ebenso ist.

Wie seht ihr das darf ich als Oberschiedsrichter einer Mannschaft die Benennung eines Ersatzspielers und der dazu gehörenden auswechelberechtigten Person verweigern?
Was passiert wenn eine Mannschaft dann wirklich auswechselt, werden dann die erspielten Punkte durch den Sportwart aberkannt weil er der Meinung ist das es keinen Ersatzspieler mehr gibt?
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  #2  
Alt 05.02.2019, 14:16
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Für die Ligen im HBSV (Hessen) steht tatsächlich der Satz "Die Position Ersatzspieler entfällt" in der Generalausschreibung*. Damit ist klar, daß die grundsätzliche Regelung der Sportordnung (15.1) überschrieben ist und kein Ersatzspieler eingesetzt werden kann.

Sollte das oder etwas ähnliches nicht in der Ausschreibung einer Liga stehen, gilt die allgemeine Regel und man kann trotz Streichern auch einen Ersatzspieler aufstellen (und auch einwechseln). So ist es z. B. bei der Generalausschreibung des DMV für die überregionalen Ligen.

Was (Ober-)Schiedsrichter, Turnier-/Ligaleiter oder Sportwarte machen, wenn eine Mannschaft wirklich einen Ersatzspieler benennt, kann ich mir denken... ... ggf. müßte ein Verein dann den Rechtsweg gehen.


______________________

* in der Fassung von November 2017, die für die Saison 2018 galt -- der aktuelle Link auf der HBSV-Website zeigt auf eine pdf-Datei, die 'kaputt' ist...
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  #3  
Alt 05.02.2019, 16:20
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

15. Ersatzspieler
(1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
.
.
.
...in der Generalauschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr ist doch die Mann-
schaftszusammensetzung glasklar festgelegt (es ist also "etwas anderes bestimmt"):

8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen
(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen.
Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw) + 1 Ersatz-Spielerin Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen.
Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm) + 1 Ersatz-Spieler
(2) In der 2. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für gemischte Vereinsmannschaften ausgetragen.
Vereinsmannschaften 2. BL 6-8 Spieler/innen aller Kategorien, wovon in jeder Runde die besten 6 Ergebnisse gewertet werden, d.h. maximal zwei Streichergebnisse je Runde.
Zwei Streichergebnisse werden einer Mannschaft nur dann gewährt, wenn von den 8 eingesetzten Spieler/innen mindestens ein/e Spieler/in der Kategorie Jw, Jm, Schw oder Schm angehört. Ist dies nicht der Fall, können maximal 7 Spieler/innen eingesetzt werden, d.h. maximal ein Streichergebnis je Runde. Es kann aber ein/e achte Spieler/in als Einzelspieler/in außerhalb der Wertung nominiert werden.
...

Wie sollte man daraus bitteschön für 2. und 3. Liga einen Ersatzspieler ableiten können ?
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  #4  
Alt 05.02.2019, 17:37
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
15. Ersatzspieler

(2) In der 2. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für gemischte Vereinsmannschaften ausgetragen.
Vereinsmannschaften 2. BL 6-8 Spieler/innen aller Kategorien, wovon in jeder Runde die besten 6 Ergebnisse gewertet werden, d.h. maximal zwei Streichergebnisse je Runde.
Zwei Streichergebnisse werden einer Mannschaft nur dann gewährt, wenn von den 8 eingesetzten Spieler/innen mindestens ein/e Spieler/in der Kategorie Jw, Jm, Schw oder Schm angehört. Ist dies nicht der Fall, können maximal 7 Spieler/innen eingesetzt werden, d.h. maximal ein Streichergebnis je Runde. Es kann aber ein/e achte Spieler/in als Einzelspieler/in außerhalb der Wertung nominiert werden.
...

Wie sollte man daraus bitteschön für 2. und 3. Liga einen Ersatzspieler ableiten können ?
Dir ist nicht entgangen das ein Ersatzspieler benannt werden kann er aber nicht von Anfang an spielen muss. In dem Fall das man nur einen Streicher hat kann eine ein achter Spieler/in nominiert werden und dieser könnte meines Erachtens dann als Ersatzspieler benannt werden. Im Fall der hessischen Ausschreibung sieht das anders aus denn hier ist klar definiert " es gibt keinen Ersatzspieler ".
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  #5  
Alt 05.02.2019, 18:53
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Frage

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Dir ist nicht entgangen das ein Ersatzspieler benannt werden kann er aber nicht von Anfang an spielen muss. In dem Fall das man nur einen Streicher hat kann eine ein achter Spieler/in nominiert werden und dieser könnte meines Erachtens dann als Ersatzspieler benannt werden. Im Fall der hessischen Ausschreibung sieht das anders aus denn hier ist klar definiert " es gibt keinen Ersatzspieler ".
So wie Ich weiß, gibt es im NBV-Ligenbetrieb bis zur 2. Bundesliga ein bzw. 2 Streichergebnisse!
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  #6  
Alt 05.02.2019, 20:48
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
So wie Ich weiß, gibt es im NBV-Ligenbetrieb bis zur 2. Bundesliga ein bzw. 2 Streichergebnisse!
Michael das war nicht die Frage, es geht mir darum wie es im Allgemeinen interpretiert wird ob die Nominierung eines Ersatzspieler erlaubt ist. Im hessischen Verband ist er nicht erlaubt denn da steht es klar in der Ausschreibung drin, in der Ausschreibung vom NBV wird der Ersatzspieler überhaupt nicht mehr erwähnt.
Demzufolge müsste eigentlich der Ersatzspieler erlaubt sein, denn dann greift die Sportordnung S1 15.1 .
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  #7  
Alt 05.02.2019, 21:37
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] ...in der Generalauschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr ist doch die Mannschaftszusammensetzung glasklar festgelegt (es ist also "etwas anderes bestimmt"):

[...]

Wie sollte man daraus bitteschön für 2. und 3. Liga einen Ersatzspieler ableiten können ?
Na, ganz einfach... was du zitierst, bezieht sich auf die Mannschaftszusammensetzung (wie du eingangs selbst schreibst) -- d. h., wie groß die Mannschaftsstärke ist und wieviele Ergebnisse zählen.

Das hat aber gar nichts mit dem Thema 'Ersatzspieler' zu tun. Da hierzu keine Silbe gesagt wird, wird die grundsätzliche Regel 15.1 aus der Sportordnung angewendet.
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  #8  
Alt 06.02.2019, 11:29
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Als Punkt 8 der Ausschreibung für die überregionalen Ligen formuliert wurde, ist wohl nicht bedacht worden, daß es die grundsätzliche Regel zum Ersatzspieler in der Sportordnung gibt.

Offensichtlich war die Überzeugung, daß die Aufstellung eines Ersatzspieler extra erwähnt werden muß (siehe Formulierung zur 1. Bundesliga) und falls es keinen geben soll, man nichts dazu zu schreiben braucht (2. und 3. Bundesliga). Genau das Gegenteil ist aber richtig.
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