Vorraussetzung überregionaler Spielbetrieb
Unten genannter Text findet sich in der Generalausschreibung zum überregionalen Spielbetrieb:
Voraussetzung für die Teilnahme am überregionalen Ligenspielbetrieb sind
a) mindestens ein lizenzierter Übungsleiter/Trainer, der im Sinne dieser Bestimmungen nur für einen Verein im überregionalen Ligenspielbetrieb tätig sein kann,
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Was bringt es im Sinne der Mitgliederwerbung, Mitgliederförderung und des Ausbaus derJugendlichen in den Vereinen, wenn z. B. ein Schachübungsleiter, ein ÜL eines Schützenvereines etc., welche u. U. keinem etwas beibringen können, die Lizenz zum überregionalen Spielbetrieb geben?
2. Was bringt ein ÜL Minigolf, der für einen Verein, bei dem er sich nie aufhält und dessen Spieler und Anlage er nicht kennt, für einen Verein?
Wäre hier nicht der Zusatz (zu 1) Minigolfübungsleiter und zu 2, dass der ÜL regelmäßig am Vereinsleben teilnimmt - und auch Trainerstunden gibt, ncht notwendig?
Mir ist bekannt, dass einigen Vereinen eine solche Einschränkung Probleme bringen würde. Aber um Minigolf nach vorn zu bringen, wäre es doch der richtige Ansatz
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