Zitat:
Zitat von head202
Grundsätzlich gilt, das der Freigabeantrag schriftlich bis zum 15.09. gestellt sein muß. Danach (bis zum 31.12.) obliegt es dem freigebenden Verein ob er großzügig ist und die Freigabe zum Jahresende noch erteilt.
Liegt die Freigabe des Vereins vor, spielt es keine Rolle wann sich eine Spielerin oder ein Spieler entscheidet, ob er für einen neuen Verein spielen will. Frühestens erhält man aber die Spielberechtigung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres.
Die Frage, was passiert wenn ein Spieler Stress mit dem alten Verein hat, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen regelt die Sportordnung unter 2.9
|
... danke für die Antwort.