Seit dem 20.04. ist es in Rheinland-Pfalz unter den allgemein bekannten Regeln erlaubt zu trainieren.
Minigolf ist zwar nicht explizit genannte, gehört jedoch zur beispielhaften Aufzählung.
Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig.
Voraussetzung ist, dass der Träger der Einrichtung ausdrücklich zustimmt.
Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt.
Mal schauen, wann die anderen Bundesländer nachziehen.
Welche Vereine haben denn ihre Anlage zum Training freigegeben?
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