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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #18  
Alt 07.06.2007, 07:04
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

@ Lehrling: Eine Suspensierung muss keineswegs eine Sperre nach sich ziehen: Der Begriff leitet sich aus der lateinischen Sprache ab (suspendere = in der Schwebe lassen). Übertragen auf den vorliegenden Fall folgt hieraus für den Fall einer Suspensierung, dass die betroffenen Spieler zunächst nur auf Grund eines entsprechenden Vereinsbeschlusses vorläufig nicht an dem Spielbetrieb teilnehmen dürfen, aber eben mit der Option, dass sie bei geänderter Sachlage - also bei einer möglicherweise erfolgenden einvernehmlichen Regelung - wieder an dem Spielbetrieb teilnehmen können.

Wenn der Pressereferent meint, er müsse - mit seinen Worten zum Schutze des Vereins und der betroffenen Spieler - von dem "Eklat" auf der DMV-Homepage berichten, dann wäre es zur Aufklärung insgesamt sicherlich wünschenswert gewesen, darzulegen, ob nun der Verein das Mitgliedsverhältnis mit beiden Betroffenen kündigte - und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt - oder ob sie nur vorübergehend vereinsintern vom Spielbetrieb "suspendiert " wurden. Die Angaben hierzu sind widersprüchlich: Auf der Homepage des DMV wird von einer Kündigung gesprochen, im Beitrag Nr. 7 dieses Threads spricht der Pressereferent von einer Suspensierung.

Im Falle einer Kündigung ist das weitere Procedere eindeutig: Gem. Ziffer 5 (4) der PassO sind die Spielerpässe innerhalb von 14 Tagen nach Erlöschen der Spielberechtigung durch die Beendigung der Mitgliedschaft an die Passzentrale zurück zu senden.

Wenn der Verein eine "Sperre" verhängt hat und damit generell verhindern will, dass die betreffenden Spieler an irgend einem Turnier teilnehmen, dann sollte er es dem DMV mitteilen. Hierzu gibt es aber - soweit für mich ersichtlich - keine speziellen Regelungen im DMV-Regelwerk.

Es kommt also letztlich darauf an, welche konkreten Maßnahmen der Verein ergriffen hat. Das bleibt aber nach wie vor unklar.

Auch wenn ich in diesem Fall die Berichterstattung des Pressereferenten (leicht) kritisiert habe, so möchte ich gleichwohl ausdrücklich betonen, dass er bis dato eine hervorragende Arbeit geleistet hat und der DMV höchst zufrieden über dieses Engagement sein kann und sein sollte.
 


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