Spieltagswertung nach Abbruch?
Ich kann mich letztes Jahr an eine große Diskussion erinnern, als der letzte Spieltag der 2. Bundesliga Nord/Damen gewertet werden sollte, obwohl nur 2 der angesetzten 4 Runden gespielt wurden. Der DMV-Sportwart hatte hier, da bereits die Entscheidungen in der Liga gefallen waren, eine Ausnahmegenehmigung zur Wertung des Spieltages erteilt (incl. großer Diskussionen im Anschluß).
Nun finde ich aber in der neuen SpO (S1) eine Formulierung, die besagt, dass Spieltage nach Absolvierung von 50% der Spielrunden in allen Klasse gewertet werden sollen. Haben wir jetzt damit generell (und für die Buli-Filzspieltage speziell) einen neuen "Freifahrtschein" zur Wertung solcher "Minimal-Spieltage"? Ich selbst finde (abgesehen von der Ausnahmesituation in der BuLi mit weiten Anfahrten etc., hier sehe den Bedarf einer solchen Ausnahmeregelung durchaus ein), dass man sich solche Wertungen nicht wirklich antun sollte, da zwei Runden m.E. nicht ausreichen, um den tatsächlichen Leistungsstand von Mannschaften am jeweiligen Tag wirklich fair abzubilden. Ein solch eingeschränktes Programm verliert an sportlichen Wert.
Ich habe also zwei Fragen:
1. Habe ich die Regelung richtig verstanden (hier im BVBB wird dies aus gegebenen Anlaß wohl auch gerade diskutiert)?
2. Was haltet ihr davon?
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