Bei zwei Landesliga-Spieltagen beim BVBB wurden unter "Besondere Vorkommnisse" der schlechte Zustand einer Anlage festgehalten >
besondere Bahnenschäden bzw. -mängel hervorgehoben.
Das ist insofern wichtig um feststellen zu können, ob vor dem nächsten Spieltag auf der Anlage eine Mängelbeseitigung vollzogen wurde.
Leider weiss der/die Turnierleiter/in nicht immer im Vorfeld, wen man als Oberschiedsrichter/in für einen Spieltag einsetzen kann.
Auch der/die Ligaleiter/in hat nicht unbedingt die Möglichkeit, wenigstens zwei Wochen vor dem Spieltag sich die Anlage anzusehen.
Unter "Besondere Vorkommnisse" wird auch ein Spielabbruch aus gesundheitlichen Gründen vermerkt.
@OPC
Das Führen einer Ergebnistafel gehört zu den moralischen Pflichten der Turnierleitung,
die für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.
Allerdings hast du recht, ich habe auch nirgendwo im Regelwerk etwas darüber gefunden,
dass die Ergebnisse an eine offizielle Anzeigentafel veröffentlicht werden muss.
(Ha...das soll mal einer mal machen: Ein Spieltag ohne Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Anlage! Ich wünsche der Turnierleitung viel Spaß bei der stetigen Beantwortung nach dem aktuellen Stand!)
Was steht ansonsten im Regelwerk über vorgeschriebene Aushänge:
Start- und Zeitpläne für die erste Runde sollen bis spätestens 19 Uhr des vorhergehenden Tages an einer gut erkennbaren Stelle auf der Anlage veröffentlicht werden.
Die Schiedsrichterliste ist an der offiziellen Anzeigentafel zu veröffentlichen.
Der Oberschiedsrichter hat zu überprüfen, ob alle notwendigen und vorgeschriebenen Aushänge vorhanden sind.
In den NORMUNGSBESTIMMUNGEN FÜR MINIGOLF OPEN STANDARD steht:
Für jede Bahn der fraglichen Anlage muss eine schriftliche Beschreibung vorhanden sein,
die als maßgebliche Erklärung für Spieler und Schiedsrichter auf der fraglichen Anlage dient.
Auch dieses würde an die offizielle Anzeigentafel gehören.
Ausnahme:
Befinden sich auf einer MOS-Anlage Bahnen eines anderen normierten Bahnensystems,
so gelten für diese Bahnen deren spezielle Normungsbestimmungen.
Diese müssten dann nicht extra wegen ihrer Spielweise veröffentlicht werden.
Ich schliesse mich einer Aussage unseres Bundessportwartes an,
dass man bitte nicht alles schriftlich festhalten sollte,
was man tun darf oder muss in unserer Sportart.
Einiges was nicht festgeschrieben ist, sollte sich aus der Logik heraus ergeben.
Unser gesamtes Regelwerk hat im letzten Jahr eine komplette Umwandlung vollzogen,
und ist immer noch in Bearbeitung.
Fehlendes wird sich noch einige Zeit feststellen lassen.
Aus meiner persönlichen Erfahrung als Lehrwart ist es hilfreich und nützlich,
diese Mängel bei den Verantwortlichen des DMV zu melden bzw. zu hinterfragen,
denn nur so helfen wir alle, dass sich ein vernünftiges Regelwerk für unsere Sportart entwickelt.