Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 12.10.2017, 14:34
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] in Hessen vertritt man die Meinung eine Anlage ist immer geschlossen es sei denn der OS sagt explizit was anderes, ich hab schon oft Ärger bekommen, wenn ich bei Seniorenpunktspielen, die Anlage betreten habe, um z.B. eine präparierten BAll weiter zu geben.
Absehen davon, daß die Entscheidung nicht der OS alleine, sondern das Schiedsgericht (bzw. die Jury) trifft, stimmt diese "Meinung" mit der Sportordnung überein. Auf der Anlage kann ein Zuschauerbereich freigegeben werden, muß aber nicht.

In jedem Fall gibt es einen Bereich (die eigentliche 'Turnieranlage'), den Zuschauer nicht betreten dürfen. Insofern ist das, was Keks zuletzt geschrieben hat, erstaunlich -- denn es liest sich so, als wären die Anlagen (ohne daß das vorgesehen ist) komplett freigegeben worden. Wenn man innerhalb der Sportordnung bleibt, dann ist das Betreuen nur aus dem Zuschauerbereich heraus natürlich eine erhebliche Einschränkung.

Deswegen ist es schon entscheidend, wieviele Betreuer vollen Zugang zur Turnieranlage, zu den Bahnen und den Spielern bekommen.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 12.10.2017, 15:09
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Zur Eingangsfrage ist die Antwort momentan, daß die Zahl der Betreuer in den Bundesligen nicht festgelegt ist. Formal heißt das, es sind beliebig viele oder gar keine zugelassen -- je nachdem, ob man den Standpunkt "es ist erlaubt, was nicht verboten ist" oder "um etwas zu ermöglichen, muß es genannt werden" vertritt (für beide lassen sich an anderen Stellen wahrscheinlich genug Beispiele finden).

In der Praxis spielt es keine Rolle, solange sich alle einig sind. Wenn nicht, fangen die Fragen an, z. B. damit, wer die Entscheidung treffen darf und ob es dann für die gesamte Saison gilt oder an jedem Spieltag neu festgelegt wird. Und da kann, je nach Entscheider(n), eine limitierte Zulassung wie auch das Verbot von Betreuern herauskommen.


Über die reine Frage zu den bestehenden Regeln hinaus könnte diskutiert werden, ob eine festgelegte Beschränkung der Betreuung einen positiven Einfluß auf die Entwicklung des Sports haben kann.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 12.10.2017, 16:29
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Absolut klare und exakte Zusammenfassung der Situation, Thomas.

Die zur Diskussion gestellte Frage, ob es einen positiven Einfluß auf unseren Sport haben kann,
setzt zunächst einmal voraus, daß ausreichend viele Sportkameraden es als negativ empfinden,
wenn "zu viele" Betreuer auf der Anlage rumspringen oder Abläufe betreuen, die der Spieler durchaus auch selber regeln könnte (Zielkreispötts auf Beton z.B.).
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware