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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #131  
Alt 20.11.2011, 22:27
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@goligem

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!
Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #132  
Alt 21.11.2011, 07:35
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .

Da du dich per Mitgliedschaft im dmv diesen Regel unterwirfst , ist das Regelwerk für den minigolfsportler bindend .

Deswegen kann der dmv , dir auch die Teilnahme an Turnieren ( minigolf ) verbieten . Es zwingt dich nämlich niemand Mitglied im dmv zu sein.

Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-)

Und wenn im dmv jemand an wichtiger stelle meint Alkohol ist Doping im minigolfsport, dann sollte man es auf die nada liste setzen lassen, dann wird das auch kontrolliert !

Aber das will man anscheinend ja nicht .
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  #133  
Alt 21.11.2011, 14:21
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.

... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.

... und wer bezahlt die ganzen Geräte?
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  #134  
Alt 21.11.2011, 14:35
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .
Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.
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  #135  
Alt 21.11.2011, 17:10
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich
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Geändert von opc (21.11.2011 um 17:41 Uhr).
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  #136  
Alt 21.11.2011, 17:54
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .
klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.
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  #137  
Alt 21.11.2011, 18:07
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Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 736
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@ dirk,

warum wäre das nicht bindend? Der DMV beschränkt doch jeden Minigolfer durch seine Regeln doch auch in anderen Rechten ( ohne Wertung nur als Feststellung! ).
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  #138  
Alt 21.11.2011, 18:14
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.
wieso hätte ich das gerne ?

ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.


Und eines möchte ich wieder, dass wir mehr Mitglieder im Verband haben.

Und bei der Analyse, warum wir immer weniger Mitglieder im Verband haben, sollten wir nicht nach Aussen schauen und anderen die Schuld geben, sondern mal bei uns selbst schauen und analysieren, was wir in den entsprechenden Zeiträumen geändert haben ( Regeln, Spielmodus , Eigenbetrieb usw ) und dass dann in Verbindung mit den Auswirkungen ( weniger Mitglieder ) setzen.

Und vielleicht ist es ja so, dass zb das Alkoholverbot (0,0 Promille ) zu einigen Austritten geführt hat, vielleicht ja auch nicht.

Vielleicht war es ja aber auch die Umstellung des Ligenspielbetriebes .

Das kann man sicher, wenn man die Zahlen hat, statistisch auswerten, und zwar auch nach Zahl der Austritte und der Eintritte .

Aber diese Mühe hat sich bisher bestimmt noch niemand gemacht und wird es auch nie jemand, weil dann sicher viele Funktionäre Fehler eingestehen müssten und das passiert bei uns Minigolfern nie.

Wir haben ja auch nie Schuld an einer Zwei sondern eher der, der drei bis 5 Bahnen weiter geatmet hat und das gerade als wir schlagen wollten ;-)
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Geändert von opc (21.11.2011 um 18:20 Uhr).
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  #139  
Alt 21.11.2011, 18:41
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pinkydiver pinkydiver ist offline
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Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.
warum nicht 0,0, daß ist das einzige was ein Spieler wirklich selbst im Griff haben kann, und zwar in dem er sagen wir mal 24 Std vorher keinen Alkohol zu sich nimmt. Alles andere ist Wischiwaschi, dem einen reicht ein kleines Bier um locker über den Grenzwert zu kommen, andere können sich zwei genehmigen, und dann ist es noch Tagesform abhängig wie schnell Alk aufgenommen wird oder nicht.
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  #140  
Alt 22.11.2011, 07:57
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Lenny Lenny ist offline
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1. Kein Alkoholkonsum ist eine klare Richtlinie. Während eines Turniers wird nicht getrunken. Wer dabei erwischt wird fliegt. Dafür brauche ich auch kein Messgerät. Wer um 9 Uhr morgens bereits mit einem Alkoholpegel auf den Platz, der hat dann wirklich auch schon ein ganz anderes Problem. (Im übrigen opc, auch wenn du bei 0,3 Promille einen Toleranzbereich ansetzt, verschiebst du die Grenze damit nur. Dann gehen die Diskussionen halt bei 0,39 oder 0,41 los...)

2. Es geht hier nicht (nur/vorrangig) um einen evtl. leistungssteigernden Einfluss von Alkohol, weswegen ja Doping und Alkohol getrennt genannt werden (und nicht in der Art wie "Doping (z.B. Alkohol)). Beides wird gleich bestraft, dennoch wird auch in der Sportordnung dazwischen unterschieden.

3. Es geht darum, einen geordneten Turnierablauf in einem sportlichen Umlauf zu gewährleisten. Da gehört Alkohol mit all seinen Nebenwirkungen auf Körper und Geist nicht herein. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ein Mon Cherie oder eine überreife Banane zu verbieten. Wir sind nicht Sklaven einer Bemessungsgrenze, die mit technischem Gerät erst validiert werden muss. Es geht also vordringlich gar nicht, festzustellen, ob jemand 0,0 oder 0,1 Promille hat (steht ja auch gar nicht drin), sondern dass kein Alkohol in der Form konsumiert wird, dass der "sportliche Turnierablauf" gestört wird.

4. Im Gegensatz zu anderen Sportarten findet bei uns bei vielen Veranstaltungen eine große Durchdringung unterschiedlicher Gruppen (sowohl Spitzensport/erweiterter Breitensport als auch altersübergreifendes Teilnehmerfeld) statt. Allein aus Gründen des Jugendschutzes sollten wir zu unserer Vorbildfunktion stehen.

4. Die Forderung nach einer 0,x-Promille-Grenze hat vermutlich gar nicht die von manchem gewünschte Lobby. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das Thema nur von ganz wenigen als tatsächlicher Änderungsbedarf im Raum steht.

5. Womöglich würde eine Lockerung dieser Regelung neue Zielgruppen erschliessen (neue Mitglieder). Ob diese aber dann die Leute sind, die wir uns wirklich wünschen und die unseren Sport voran treiben, sei mal dahingestellt. Im Gegenzug ist genauso vorstellbar, dass es bei einer entsprechenden Richtlinienänderung auch Austritte (womöglich sogar in größerem Ausmaß) gibt, vielleicht sogar gerade auch im Nachwuchsbereich, in dem auch die betroffenden Eltern ein Mitspracherecht haben.
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