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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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20.10.2017, 15:33
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von head202
Grundsätzlich gilt, das der Freigabeantrag schriftlich bis zum 15.09. gestellt sein muß. Danach (bis zum 31.12.) obliegt es dem freigebenden Verein ob er großzügig ist und die Freigabe zum Jahresende noch erteilt.
Liegt die Freigabe des Vereins vor, spielt es keine Rolle wann sich eine Spielerin oder ein Spieler entscheidet, ob er für einen neuen Verein spielen will. Frühestens erhält man aber die Spielberechtigung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres.
Die Frage, was passiert wenn ein Spieler Stress mit dem alten Verein hat, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen regelt die Sportordnung unter 2.9
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... danke für die Antwort.
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21.10.2017, 13:44
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Anfänger
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Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 24
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Wie kann es dann sein, dass Spieler A,B,C die ersten drei Spieltage einer (damaligen) Regionalligasaison für Verein X bestritten, jedoch die Aufstiegsspiele für den Verbandsligameister Y bestreiten konnten. Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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21.10.2017, 14:01
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Zitat:
Zitat von Bromi
Wie kann es dann sein, dass Spieler A,B,C die ersten drei Spieltage einer (damaligen) Regionalligasaison für Verein X bestritten, jedoch die Aufstiegsspiele für den Verbandsligameister Y bestreiten konnten. Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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Ohne Namen zu nennen, führt das zu nichts. Oder nenne wenigstens den Landesverband.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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21.10.2017, 15:02
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Bromi
[...] Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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Früher war das tatsächlich so, aber es gibt diese feste Sperrfrist nicht mehr. Heutzutage muß man 'im Normalfall' immer bis zum nächsten 1. Januar warten, bevor man für einen anderen Verein spielen kann.
Neben dem Normalfall gibt (und gab) es noch Ausnahmen, in denen man schneller/sofort wechseln kann: Auflösung des bisherigen Vereins, Wechsel des Wohnorts/Arbeitsplatzes, Studium/Bundeswehr. Irgendwann wurden hier (zumindest auf DMV-Ebene) Regelungen eingeführt, daß Spieler, die auf diese Art gewechselt sind, für die restlichen Punktspiele bzw. für ein Aufstiegsspiel gesperrt waren. Also muß der oben beschriebene Fall noch davor stattgefunden haben oder für diese Verbandsliga gab es keine solche Regelung.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören.
Geändert von tg (21.10.2017 um 15:17 Uhr).
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21.10.2017, 16:11
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Anfänger
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Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 24
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Zitat:
Zitat von tg
Also muß der oben beschriebene Fall noch davor stattgefunden haben oder für diese Verbandsliga gab es keine solche Regelung.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören.
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Der besagte Fall hat sich im Jahre 2004 oder 2005 im WBV bzw ja eigentlich im DMV ereignet, da es sich um die Aufstiegsspiele in die Regionalliga Süd handelte. Die oben genannten Sonderregeln sollten in diesem Fall nicht gegriffen haben. Außer halt die dreimonatige Sperrfrist, die es ja nun wohl nicht mehr gibt.
@allesroger: Meiner Meinung nach haben Namen nichts mit einer Regelauslegung zu tun. Ist doch egal ob Hans Wurst oder Max Mustermann was getan hat, die Regeln sollten für alle gleich sein. Gleiches gilt auch für beteiligte Vereine
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21.10.2017, 16:48
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Bromi
Der besagte Fall hat sich im Jahre 2004 oder 2005 im WBV bzw ja eigentlich im DMV ereignet, da es sich um die Aufstiegsspiele in die Regionalliga Süd handelte. Die oben genannten Sonderregeln sollten in diesem Fall nicht gegriffen haben. Außer halt die dreimonatige Sperrfrist, die es ja nun wohl nicht mehr gibt.
@allesroger: Meiner Meinung nach haben Namen nichts mit einer Regelauslegung zu tun. Ist doch egal ob Hans Wurst oder Max Mustermann was getan hat, die Regeln sollten für alle gleich sein. Gleiches gilt auch für beteiligte Vereine
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Wie Du es selbst schreibst, wird es wohl an der 3 monatigen Sperrfrist gelegen haben. Zum Beispiel im Mai noch für den alten Verein und September die Relegation für den neuen.
Vor zwei oder drei Jahren war dies auch einmalig möglich, da hatten wir nämlich die zwei Wechselfristen bei der Saisonumstellung von Jahresübergreifend auf Jahressaison. Da wurde es völlig Widersinnig ermöglicht, das bei der Relegation schon die gewechselten Spieler eingesetzt werden konnten.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
www.minigolf-felderbachtal.de
Geändert von head202 (22.10.2017 um 19:05 Uhr).
Grund: Fehler
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21.10.2017, 17:30
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Halbstarker
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Metropolregion Rhein Neckar
Beiträge: 295
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Hallo ,
ich gehe davon aus dass dieser Thread aufgrund des vorgezogenen Spieltages im MRP für die kommende Saison ins Leben gerufen wurde.
Man hat gesehen dass nicht nur ein Spieler bereits für einen neuen Verein gespielt hat sondern mehrere.
Kann es sein dass diese Spieler bereits für Ihren neuen Verein auflaufen durften da dieser Spieltag bereits für die Saison 2018 zählt. ???
Wenn Sie im Jahr 2017 noch an einem Turnier teilnehmen könnte es dann sein dass Sie noch für Ihren bisherigen Verein spielen ? ? ?
Ist das möglich und vielleicht gibt es da eine Sonderregelung - es betrifft 3 verschiedene Vereine für die diese Spieler eingesetzt wurden
Wissen da die Regelkundigen mehr dazu ?
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Ich bin dann mal weg
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21.10.2017, 18:01
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Bearded
[...] Kann es sein dass diese Spieler bereits für Ihren neuen Verein auflaufen durften da dieser Spieltag bereits für die Saison 2018 zählt. ???
Wenn Sie im Jahr 2017 noch an einem Turnier teilnehmen könnte es dann sein dass Sie noch für Ihren bisherigen Verein spielen ? ? ? [...]
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Es kommt darauf an...
Wenn es z. B. ein für sich abgeschlossenes Pokalturnier ist, dann spielt man für den bisherigen Verein; ist es aber ein Spieltag eines Winterpokals, der bis 2018 läuft und eine Gesamtwertung hat, tritt man bereits 2017 für den künftigen Verein an.
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21.10.2017, 21:11
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Bearded
Hallo ,
ich gehe davon aus dass dieser Thread aufgrund des vorgezogenen Spieltages im MRP für die kommende Saison ins Leben gerufen wurde.
Man hat gesehen dass nicht nur ein Spieler bereits für einen neuen Verein gespielt hat sondern mehrere.
Kann es sein dass diese Spieler bereits für Ihren neuen Verein auflaufen durften da dieser Spieltag bereits für die Saison 2018 zählt. ???
Wenn Sie im Jahr 2017 noch an einem Turnier teilnehmen könnte es dann sein dass Sie noch für Ihren bisherigen Verein spielen ? ? ?
Ist das möglich und vielleicht gibt es da eine Sonderregelung - es betrifft 3 verschiedene Vereine für die diese Spieler eingesetzt wurden
Wissen da die Regelkundigen mehr dazu ?
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Das ist durchaus möglich. Im NBV wurde z. B. ein Jugendranglistenturnier für 2018 in 2017 vorgezogen. Hat ein Jugendlicher nun seinen Wechsel eingeleitet und der Verein hat die Freigabe erteilt, kann der Jugendliche die Rangliste bereits für den neuen Verein spielen. Wichtig ist das eventuell für einen Mannschaftseinsatz, im Einzel wäre es ja egal.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
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22.10.2017, 11:02
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von head202
Das ist durchaus möglich. Im NBV wurde z. B. ein Jugendranglistenturnier für 2018 in 2017 vorgezogen. Hat ein Jugendlicher nun seinen Wechsel eingeleitet und der Verein hat die Freigabe erteilt, kann der Jugendliche die Rangliste bereits für den neuen Verein spielen. Wichtig ist das eventuell für einen Mannschaftseinsatz, im Einzel wäre es ja egal.
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Nur weil es einen Anlaß gibt etwas zu tun, heißt das nicht, daß es auch möglich (im Sinne von erlaubt) ist.
Klar, Ranglistenturniere im Herbst zu spielen, mag wegen des dicht gedrängten Terminplans in der ersten Jahreshälfte sinnvoll sein. Und wenn sie dann stattfinden, ist man versucht, die durchgehende Spielberechtigung für eine Mannschaft oder die Frage des Kategorienwechsels irgendwie zu lösen.
Trotzdem, es ist schlichtweg nicht möglich -- nämlich wegen 2 (4) der Sportordnung: "Ein Spieler/eine Spielerin erhält nur für einen Verein die Spielberechtigung". Und diese Spielberechtigung ist bis zum 31.12. auf den 'alten' Verein ausgestellt. Gleiches gilt für die Kategorie des Spielers und damit ist der Start in anderen Altersklassen ggf. ausgeschlossen. Selbst das Ansetzen von Ranglistenturnieren im Vorjahr ist nicht zulässig: Sportordnung 3 (2) "In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere." in Verbindung mit 1 (4) "Die Meisterschaftssaison beginnt am 01.01. eines jeden Jahres und endet am 31.12."
Das gute an der Sache ist jedoch die ganz praktische Argumentation für die jahresübergreifende Saison.
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