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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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14.09.2013, 20:37
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Systemkritiker
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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Man kann keinen Einspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht transparent gemacht wird, sprich, wenn mindestens die betroffene Mannschaft und/oder der Spieler, informiert sind.
Eigentlich müsste er doch sogar so 'ne Karte zücken!?
Wie dem auch sei - wenn keiner eine Disqualifikation bezeugen kann, ist das Ganze absolut nicht haltbar. Und aus meiner Sicht auch extrem unreif und unsportlich.
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"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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14.09.2013, 22:53
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Der Kayser
Man kann keinen Einspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht transparent gemacht wird, sprich, wenn mindestens die betroffene Mannschaft und/oder der Spieler, informiert sind.
Eigentlich müsste er doch sogar so 'ne Karte zücken!?
Wie dem auch sei - wenn keiner eine Disqualifikation bezeugen kann, ist das Ganze absolut nicht haltbar. Und aus meiner Sicht auch extrem unreif und unsportlich.
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Da der Verband eine Sperre ausgesprochen hat, läßt sich diese nur durch einen Einspruch rückgängig machen. Einfach ignorieren geht nicht, da man ansonsten seinen Verein bei Mannschaftseinsätzen gefährdet.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
www.minigolf-felderbachtal.de
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14.09.2013, 22:59
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Carsten Mertens
Auf meiner Spielkarte wurde nichts vermerkt und ich wurde auch nicht unterrichtet dass ich disqualifiziert werde. Auch eine Stunde nach Beendigung des Turniers stand nichts von D+5 auf dem Schiedsrichterblatt. Gestern am 13.9 habe ich dann eine Mail erhalten vom Sportkomitee dass ich 8 Wochen gesperrt bin. Ist das rechtens oder kann ich Einspruch einlegen?
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Diese Mitteilung muß auch zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten haben. Ansonsten ist die Sperre auch noch aus diesem Grunde (Formfehler) ungültig.
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15.09.2013, 06:39
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Systemkritiker
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 626
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Zitat:
Zitat von head202
Da der Verband eine Sperre ausgesprochen hat, läßt sich diese nur durch einen Einspruch rückgängig machen. Einfach ignorieren geht nicht, da man ansonsten seinen Verein bei Mannschaftseinsätzen gefährdet.
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Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt - ich meinte natürlich, dass ein Protest vor Ort schlecht möglich wäre, wenn die Disqualifikation nicht auch protokolliert und verkündet wurde.
Aber das hattest Du ja eigentlich zu Beginn schon gesagt, insofern ist das zum Glück auch unstrittig.
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"Er nennt sich vielleicht Kayser, aber er spielt wie ein Bettler." (Hermann Dräger, Philosoph)
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16.09.2013, 04:35
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Systemkritiker
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Registriert seit: 15.07.2007
Ort: B-5020 Malonne
Beiträge: 1.051
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Habe auf jeden Fall eine Berufung (schriftlich) eingelegt per Einschreiben.
Gestern morgen wurde ich gebeten den Platz zu verlassen, da ich disqualifiziert sei.
Mein Verein und ich haben nicht mal einen Brief bekommen.
Durch den Beweis des geschickten Einschreibebriefs wurde mir das Spielen gestattet.
Artikel 14.1 gegen eine Sanktion kann immer Einspruch eingelegt werden.
Ach ja, die Sperre wurde aufgrund EMF/WMF-Regeln ausgesprochen,so steht es in der email die ich erhalten habe. Das Sportkomitee habe 2 Wochen Zeit eine Sperre auszusprechen. Das hat doch nichts mit EMF/WMF-Regeln zu tun?
Es geht nun also in die nächste Runde
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16.09.2013, 07:15
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Carsten Mertens
Habe auf jeden Fall eine Berufung (schriftlich) eingelegt per Einschreiben.
Gestern morgen wurde ich gebeten den Platz zu verlassen, da ich disqualifiziert sei.
Mein Verein und ich haben nicht mal einen Brief bekommen.
Durch den Beweis des geschickten Einschreibebriefs wurde mir das Spielen gestattet.
Artikel 14.1 gegen eine Sanktion kann immer Einspruch eingelegt werden.
Ach ja, die Sperre wurde aufgrund EMF/WMF-Regeln ausgesprochen,so steht es in der email die ich erhalten habe. Das Sportkomitee habe 2 Wochen Zeit eine Sperre auszusprechen. Das hat doch nichts mit EMF/WMF-Regeln zu tun?
Es geht nun also in die nächste Runde
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Mit EMF/WMF-Regeln sind die internationalen Spielregeln gemeint. Darin steht aber auch unter 18 (2)
Alle Strafen müssen unverzüglich durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekanntzugeben.
Außerdem steht in ihnen, daß die Strafe auf der Vorderseite des Protokolls zu vermerken sind. Noch wichtiger, auf der Vorder- oder Rückseite muß eine Begründung angegeben werden.
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16.09.2013, 20:38
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Ausbilder
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Registriert seit: 04.03.2007
Beiträge: 144
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der verbandt tut grad so
als bräucht er keine spieler mehr
gut das das nur in belgien war und net bei uns
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Traue niemals einem graublauen Speckling, den du nicht selbst speckig gespielt hast!
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16.09.2013, 22:23
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Systemkritiker
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Registriert seit: 01.03.2008
Ort: Eupen
Beiträge: 644
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Belgien braucht keine Spieler. Bei der Einzelmeisterschaft sind 23 Spieler gestartet 3 Damen 1 Junior 7 Herren der rest Senioren.
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21.09.2013, 21:43
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Freak
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Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Blankenstein
Beiträge: 1.574
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Bei der geschilderten Sachlage ist das alles nach meinem Rechtsempfinden nicht haltbar.
Aber wie schon bei der Spielsperre von Walter Klauke handelt ein Verband leider wieder nach "Gut Dünken".
Aber wie ist es bei Gericht oder auf hoher See??
Recht Haben heißt nicht Recht kriegen!
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Neid ist die einzig wahre Form der Anerkennung
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04.10.2013, 20:34
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Ausbilder
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Registriert seit: 12.02.2007
Ort: Exil-Wiehler
Beiträge: 133
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Hallo Carsten,
hast eine PN.
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Blimey!
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