Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #31  
Alt 24.11.2011, 17:56
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert

das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-)

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

lesen muss man das so,

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten.

da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ?

Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind !

das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch !

und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 24.11.2011, 17:59
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber

dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 24.11.2011, 18:42
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.512
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten
Da kann ich saufen so viel ich will, ich bleibe immer unter der Nachweisgrenze von 0,17 promille

Zitat aus einem Gerichtsurteil:

Zusammenfassung Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher bzw.
sachverständiger Sicht gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 24.11.2011, 19:04
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

pinky

das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 24.11.2011, 19:21
Benutzerbild von Daniel Christ
Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 736
Standard

René schrieb:

Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt !
Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !!
Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht.
Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !!

@ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk )
Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt?
Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört?
Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt?
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 24.11.2011, 19:35
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
Standard

Winderloch!
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 24.11.2011, 19:51
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
ich habe das nicht vermischt !

bei der nada ist es zb beim bogenschiessen erst ab 0,1 promille verboten und nach dem regelwerk ist der genuss und die einnahme während des wettkampfes verboten.

das ist konsequent. wobei bogenwettkämpfe auch nicht einen ganzen tag dauern.

bei uns hingegen ist alkohol kein doping, dafür aber jegliches mitfürfen der genuss und auch das spielen unter einfluss von alkohol verboten. das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !

die regel im bogensport ist defenitiv nicht so strikt wie die bei uns !

und das verbot während des trainings finde ich gar nicht , weder beim alkohol noch beim rauchen ;-)
Nochmal, was hat die NADA (Doping) mit den Regeln zu tun?

Antwort : nichts!

Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert.



Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken.
Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum.

Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten.

Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot !

Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen.

Bye, bye
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 24.11.2011, 20:15
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Vielleicht kann einer der Mods mal den ganzen Müll zum Thema "0,3 Promille Grenze beim Minigolf" aus dem "Regelfrage"-Thread hierher verschieben. Ich habe eine Umfrage beigefügt, in der verschiedene Aussagen durch Auswahl bestätigt bzw. durch Nichtauswahl verneint werden können.
Vielleicht solltest Du noch als Alternative folgende Möglichkeit anbieten: " Mir geht die ganze Alkohol-Diskussion mittlerweile auf den Sack". Mein bejahendes Kreuzchen wäre Dir sicher!!!
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 24.11.2011, 20:20
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Nochmal, was hat die NADA (Doping) mit den Regeln zu tun?

Antwort : nichts!

ich behaupte doch gar nichts anderes , sondern habe hier immer wieder darauf hingewiesen, dass dies bei uns so ist und wir alkohol eben nicht als doping ansehen, sondern es einfach STRENG verbieten

Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert.



Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken.
Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum.

ich denke aber , dass dies einigen im Training passieren kann und das muss ja auch nicht in der balltasche sein !!

Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten.

Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot !

ein absolutes alkoholverbot sehe ich beim bogensport auch nicht, denn wenn du mit 0,09 promille beim wettkampf antrittst, ist dies durch die dortige regel nicht verboten. bei uns ist das nicht erlaubt. ich finde schon dass das ein unterschied ist.

wobei, es natürlich schon sehr beschränkt ist, aber bogensport ist ja genau wie minigolf eher eine randsportart, die um beachtung kämpft ! ich glaube ja sehr, dass es hier eher um befindlichkeiten von funktionären bei dem kampf um bessere posten in höheren gremien ( deutscher sportbund usw ) geht. da kann man dann mit solchen regeln und deren umsetzung protzen .

Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen.

ja , aber zur zeit würdest du bei 0,09 promille mit 6 monaten sperre leben müssen, zum richtigen zeitpunkt ausgesprochen ist das die gesamte aussenspielzeit eines jahres

Bye, bye
auch dir empfehle ich, wie bei pinky, sich meine antworten genau durchzulesen.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 24.11.2011, 20:27
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.512
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
pinky

1) das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


2) abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

3) wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren


1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird.

2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel.

3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst.

Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware