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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 15.06.2011, 16:48
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard Wechselzeitraum

In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):
Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.
Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein.
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  #2  
Alt 16.06.2011, 13:09
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
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  #3  
Alt 20.06.2011, 18:29
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
Standard

weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #4  
Alt 21.06.2011, 08:35
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #5  
Alt 21.06.2011, 10:09
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
__________________
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  #6  
Alt 21.06.2011, 10:54
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?
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  #7  
Alt 21.06.2011, 11:04
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
Ein Verein erteilt die Freigabe nicht zwingend. Er kann sie in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann die Spieler werden udn die Dinge aus der Welt schaffen......

@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver?
__________________
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