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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 27.06.2014, 18:49
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.717
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Zitat:
Zitat von head202 Beitrag anzeigen
Dein Bitburger kannst Du Dir gerne sonst wo hinschieben, das schmeckt weder mit, noch ohne Alkohol.
Auch keine Ahnung von Bier, was ? Laß dir das Ruhrpott-Gesöff weiter schmecken.
Zudem wollte ich nur Pinkys Annahme, daß Weizenbier alkoholfrei ist, richtigstellen.
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  #2  
Alt 27.06.2014, 19:40
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von allesroger Beitrag anzeigen
Auch keine Ahnung von Bier, was ? Laß dir das Ruhrpott-Gesöff weiter schmecken.
Deine Annahme, dass ich keine Ahnung von Bier habe, ist vollkommen richtig! Außer einem alkoholfreien Weizen zum Durst löschen im Hochsommer, kannst Du das Zeug gerne kostenfrei in der Bevölkerung verteilen.

Wegen mir auch an die Teilnehmer diverser hochwertiger Turniere auf dem Platz.
__________________
__________________________________________________ _

Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

www.minigolf-felderbachtal.de
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  #3  
Alt 27.06.2014, 22:42
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Na herzlichen Glückwunsch !!!,

da haben die hiesigen Dauerdiskutieren mal wieder ihr erstes Thema für das bevorstehende Sommerloch, welches dieses Jahr ja besonders lange ist.

Zwischenzeitlich geht es auch schon nicht mehr um das Thema als solches, sondern eher schon darum welches Alk-freie Gesöff besser schmeckt und wie viel Alk im untersten Promille-Bereich enthalten ist. Die ist jedoch nicht die Frage gewesen.

Die Vergleiche mit Sektduschen in der Formel 1 und Bierduschen beim Fussball sind absolut albern, weil dort der Alkohol nach der Sportveranstaltung (bzw. zur Siegerehrung) erst ins Spiel kommt.
Beim Minigolf jedoch geht es ja in der Fragestellung wohl darum, das während des Turniers in einer persönlichen Spielpause etwas getrunken wird, und das ist wohl was ganz anderes als wenn man seinen Sieg begießt (was ich persönlich aber auch nicht haben muss).

Ich finde es schlimm, dass ein Schiedsgericht entscheiden muss, ob Alk-freies Bier (ob mit oder ohne geringen Alk-Gehalt) getrunken werden darf oder nicht. Jeder Sportler sollte während eines Turniers, auch in persönlichen Spielpausen, auch dann beim Essen auf diese Art von Getränken verzichten. Es handelt sich schließlich um eine Sportveranstaltung. Es gibt bestimmt auch andere durstlöschende Getränke.

Wenn es das Schiedsgericht jedoch so entscheidet, haben sich alle Teilnehmer am Turnier daran zu halten IntSpR 16 (5), und das Schiedsgericht kann nach 17 (1) sowie 18 (7 h) ahnden.
Ich halte daher für korrekt, wenn das Schiedsgericht dieses vor dem Turnier festlegt. Dieses kann jedoch je nach Schiedsgericht unterschiedlich festgelegt werden.
(Dies halte ich für die Antwort auf die gestellte Frage)

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #4  
Alt 28.06.2014, 04:48
head202 head202 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Bereits die Tatsache, das Schiedsgerichte (laut Cash) zu unterschiedlichen Auslegungen kommen können, belegt doch, dass dies nicht klar geregelt ist. Letztlich führt dies immer wieder zu unnötigen Diskussionen, wie z. B. in meinem Fall, als die Apfelschorle im falschen Glas ausgeschenkt wurde, oder die Frage, bin ich kein Turnierteilnehmer mehr, wenn ich Trainingsfrei habe.

Wenn wir uns so wichtig nehmen und diese Verbote tatsächlich von den Sportgremien so gemeint waren, wie sie nun teilweise ausgelegt werden, sollte dies auch eindeutig geregelt sein. Dann aber bitte mit allem "Wenn und Aber". Hierzu gehört dann auch, daß soche Getränke und Speisen an der Anlage während der offiziellen Zeiten nicht mehr verkauft werden dürfen.

Und noch wichtiger, dann gehört dazu auch, das entsprechende Kontrollen durchgeführt werden, da solche Verbote ansonsten weiter als "Bigotterie" eingestuft werden. Hier gewinne ich nämlich den Eindruck, dass das Ansehen in der Öffentlichkeit über die sportlichen Fragen gestellt werden.
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.

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  #5  
Alt 28.06.2014, 11:31
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.084
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Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Na herzlichen Glückwunsch !!!,

da haben die hiesigen Dauerdiskutieren mal wieder ihr erstes Thema für das bevorstehende Sommerloch, welches dieses Jahr ja besonders lange ist.

Zwischenzeitlich geht es auch schon nicht mehr um das Thema als solches, sondern eher schon darum welches Alk-freie Gesöff besser schmeckt und wie viel Alk im untersten Promille-Bereich enthalten ist. Die ist jedoch nicht die Frage gewesen.

Die Vergleiche mit Sektduschen in der Formel 1 und Bierduschen beim Fussball sind absolut albern, weil dort der Alkohol nach der Sportveranstaltung (bzw. zur Siegerehrung) erst ins Spiel kommt.
Beim Minigolf jedoch geht es ja in der Fragestellung wohl darum, das während des Turniers in einer persönlichen Spielpause etwas getrunken wird, und das ist wohl was ganz anderes als wenn man seinen Sieg begießt (was ich persönlich aber auch nicht haben muss).

Ich finde es schlimm, dass ein Schiedsgericht entscheiden muss, ob Alk-freies Bier (ob mit oder ohne geringen Alk-Gehalt) getrunken werden darf oder nicht. Jeder Sportler sollte während eines Turniers, auch in persönlichen Spielpausen, auch dann beim Essen auf diese Art von Getränken verzichten. Es handelt sich schließlich um eine Sportveranstaltung. Es gibt bestimmt auch andere durstlöschende Getränke.

Wenn es das Schiedsgericht jedoch so entscheidet, haben sich alle Teilnehmer am Turnier daran zu halten IntSpR 16 (5), und das Schiedsgericht kann nach 17 (1) sowie 18 (7 h) ahnden.
Ich halte daher für korrekt, wenn das Schiedsgericht dieses vor dem Turnier festlegt. Dieses kann jedoch je nach Schiedsgericht unterschiedlich festgelegt werden.
(Dies halte ich für die Antwort auf die gestellte Frage)

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.
Bei aller persönlicher Wertschätzung habe ich solch einen Unfug noch nie gelesen. Die Behandlung "Alkohol + Minigolf" ist genauso schwammig wie diese Diskussion. Hier muss es klare Richtlinien geben, an die auch die Schiedsgerichte gebunden sind. Entweder dürfen oder nicht dürfen. Ein bisschen dürfen gibt´s nicht.

Wenn Bierflaschen dem Ansehen des Minigolfsports schaden, dann gilt das selbstverständlich auch für die Sektdusche bei der Formel-1-Siegerehrung. Alkohol und Auto - das geht schon mal überhaupt nicht.

Und warum es nach dem Fußballspiel die Weißbierdusche sein muss, kann mir auch niemand erklären. Ein Eimer Wasser würde es auch tun.

Diese Diskussion ist solange verlogen, wie man bei heimlichen Trinkern wohlwollend beide Augen zudrückt und gleichzeitig alkoholfreies Bier verbieten will.

ABSURD !!!!!

Warum gibt es Dopingkontrollen aber keine Alkoholkontrollen?

Angst, dass man weitere Mitglieder verliert?
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  #6  
Alt 28.06.2014, 12:11
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Gebe Walter hier eindeutig recht. Mir ist ein Verbot von Alkohol bekannt, nicht aber von alkoholfreien Getränken. Daher denke ich, dass die Turnierleitung letzte Woche am Ziel vorbei und gegen schriftlich festgelegte Regeln entschieden und gehandelt hat. Wenn ich nun beim nächsten Turnier, da ich auch im Besitz einer Schiri-Lizenz bin, den Verzehr von alkoholfreiem Gesöff (möglicherweise beim gleichen Teilnehmerfeld) billigen würde, dann stimmt irgend etwas nicht.

Also denke ich, eine offizielle Anfrage über den Landesverband muss her. Bin mal auf die Antwort von dort gespannt.
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  #7  
Alt 28.06.2014, 16:38
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Deine eigentlich gestellte Frage wurde in der Tat nicht wirklich beantwortet. Schiedsrichter sollen selbstverständlich nur die Einhaltung des Regelwerk im Auge behalten, aber ebenso selbstverständlich keine eigenen Regeln schaffen. Deshalb liegt auch der Hinweis von cash auf Ziffer 16 (5) der IntSpR neben der Sache. Leider hat auch der BSportW hierzu sachlich nichts beigetragen, sondern sich zu einer emotionalen Tirade hinreißen lassen, die - nebenbei bemerkt - seines Amtes nicht würdig ist und mit der sich auch der DMV befassen sollte. Immerhin hat er in seinem ersten Beitrag selbst eingeräumt, dass alkoholfreies Bier grundsätzlich getrunken werden darf, das aber seiner Ansicht nach wegen Missverständnissen vermieden werden soll. Ich würde mir jedenfalls von keinem Schiedsrichter verbieten lassen, ein schön gekühltes Malzbier zu trinken. Wie dem auch sei, bleibt die von Dir letztlich gestellte Frage leider offen, wie man sich nämlich effizient während eines Turniers gegen eine offensichtlich regelwidrige Anordnung zur Wehr setzt. Der DMV sollte hierzu eine klare, dem Regelwerk entsprechende schriftliche Anweisung erteilen um so einen Unsinn - wie von Dir beschrieben - künftig zu vermeiden.
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  #8  
Alt 28.06.2014, 22:38
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Schiedsrichter sollen selbstverständlich nur die Einhaltung des Regelwerk im Auge behalten, aber ebenso selbstverständlich keine eigenen Regeln schaffen. Deshalb liegt auch der Hinweis von cash auf Ziffer 16 (5) der IntSpR neben der Sache.


Hallo Uwe,

warum liege ich da neben der Sache?

Du als Anwalt solltest wissen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Das Regelwerk sieht eine Bestrafung bei Genuss von Alkohol vor. Nachweislich handelt es sich bei alkoholfreiem Bier nicht um Bier ohne Alkohol, sondern um ein stark alkoholreduziertes Bier (Ausnahme die wirklichen 0,0% Biere). Da unser Regelwerk keine Bagatellgrenze kennt, hat der Spieler beim Genuss von alkoholfreien Bier Alkohol zu sich genommen und ist somit den Regeln nach zu bestrafen. Wenn dann ein Schiedsgericht vorab alle informiert, dass dieses auch so getan wird ist dieses korrekt. Insofern halte ich das nicht für eine eigene Regel, sondern um eine Konkretisierung der bestehenden Regel, damit alle in diesem Thema möglichen unterschiedlichen Auslegungen ein Riegel vor zu schieben. Ich würde gerne mal den Aufschrei hören, wenn es nicht ausdrücklich verboten wird und dann ein Spieler wegen dem Genuss von alkoholreduzierten Bier bestraft wird und sich dann auf den Etikettenschwindel der Brauereien beruft. Dann schützt wie oben beschrieben Unwissenheit nicht vor der Strafe. Heute ist es Dank des Internets schnell möglich die Zusammensetzung von Produkten herauszufinden.

Um eines jedoch klar zu stellen, ich bin gegen jeglichen Alkohol vor oder während eines Turniers.

Meine Äußerung, dass man es bei bestimmten Turnieren zulassen sollte bezieht sich ausschließlich auf reine Spaßturniere, die nur offizielle Turniere sind um mit anderen Regeln des DMV nicht zu kollidieren (Spielen bei nicht angemeldeten Turnieren).
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  #9  
Alt 28.06.2014, 19:05
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Mannheim
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Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen

Also denke ich, eine offizielle Anfrage über den Landesverband muss her. Bin mal auf die Antwort von dort gespannt.
Und für diese Erkenntnis quatscht Ihr so lange hier rum !? Das Sommerloch beginnt dieses Jahr aber früh ;-)

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Ich würde mir jedenfalls von keinem Schiedsrichter verbieten lassen, ein schön gekühltes Malzbier zu trinken.
Zwischen Malzbier und alkoholfreiem Bier gibt es schon große Unterschiede. Ich würde niemals ein Malzbier verbieten, aber ein alkoholfreies Bier schon.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #10  
Alt 28.06.2014, 19:42
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
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Beiträge: 15.084
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Diue deutschen Biathleten laufen Reklame für Erdinger alkoholfrei. Was ist also schlimm dabei? Ich vergleiche das jetzt mal mit Tee mit Rum. Der ist verboten, doch wenn der Rum nicht drin ist, darfst Du den Tee trinken.
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