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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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12.01.2018, 12:09
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden.
Und den Klammerzusatz in Abs. 3 (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerraums) bitte nicht locker überlesen, weil der nämlich wichtig ist. D.h. wenn es einen abgegrenzten Zuschauerraum gibt, muss der natürlich auch eingehalten werden. Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten (und nicht nach den Wünschen einzelner Spieler).
Nein Ballartist, ich verstehe nicht, was du meinst. Du möchtest auf 10m Entfernung keine Störung, aber ich möchte, dass die Zuschauer möglichst nahe ans Geschehen kommen. Da haben wir einen Ziel- und Interessenkonflikt. Die Entscheidung, was bei einem Turnier Vorrang hat, trifft das Schiedsgericht (oder die Jury), und mit der muss dann jeder leben.
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13.01.2018, 11:17
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
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Zitat:
Zitat von wate
Nein, denn es ist durchaus normal, dass in so einer Diskussion vom Thema abgeschweift wird, weil es Zusammenhänge gibt. Ich werde die Diskussion durch Löschen einzelner Beiträge nicht verfälschen. Sorry.
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Na gut, dann schreiben wir in jedem Thema zu allem, was irgendwie mit Minigolf zu tun hat; ein Zusammenhang kann immer gesehen werden. Außerdem sprach ich von einem Verschieben der Beiträge, nicht vom Löschen. (Ignorant war es, erst einmal gar nicht zu antworten -- das ist jetzt passiert und die Entscheidung ist akzeptiert.)
Zitat:
Zitat von bärliner
@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden. [...] Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten [...]
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Ich habe schon den kompletten Abschnitt gelesen... nur mag ich keine Vollzitate, sondern beschränke mit auf das wesentliche (wie auch beim Zitieren von Beiträgen hier im Forum).
Ja, am Anfang steht ein Grundsatz, der zwei Absätze weiter (in Abs. 3) aber eingeschränkt wird. Deine Schlußfolgerung halte ich daher für falsch. Wenn die Reihenfolge der Absätze 1 und 3 vertauscht wäre, würde ich deiner Interpretation zustimmen können.
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