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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #21  
Alt 27.06.2014, 22:42
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Na herzlichen Glückwunsch !!!,

da haben die hiesigen Dauerdiskutieren mal wieder ihr erstes Thema für das bevorstehende Sommerloch, welches dieses Jahr ja besonders lange ist.

Zwischenzeitlich geht es auch schon nicht mehr um das Thema als solches, sondern eher schon darum welches Alk-freie Gesöff besser schmeckt und wie viel Alk im untersten Promille-Bereich enthalten ist. Die ist jedoch nicht die Frage gewesen.

Die Vergleiche mit Sektduschen in der Formel 1 und Bierduschen beim Fussball sind absolut albern, weil dort der Alkohol nach der Sportveranstaltung (bzw. zur Siegerehrung) erst ins Spiel kommt.
Beim Minigolf jedoch geht es ja in der Fragestellung wohl darum, das während des Turniers in einer persönlichen Spielpause etwas getrunken wird, und das ist wohl was ganz anderes als wenn man seinen Sieg begießt (was ich persönlich aber auch nicht haben muss).

Ich finde es schlimm, dass ein Schiedsgericht entscheiden muss, ob Alk-freies Bier (ob mit oder ohne geringen Alk-Gehalt) getrunken werden darf oder nicht. Jeder Sportler sollte während eines Turniers, auch in persönlichen Spielpausen, auch dann beim Essen auf diese Art von Getränken verzichten. Es handelt sich schließlich um eine Sportveranstaltung. Es gibt bestimmt auch andere durstlöschende Getränke.

Wenn es das Schiedsgericht jedoch so entscheidet, haben sich alle Teilnehmer am Turnier daran zu halten IntSpR 16 (5), und das Schiedsgericht kann nach 17 (1) sowie 18 (7 h) ahnden.
Ich halte daher für korrekt, wenn das Schiedsgericht dieses vor dem Turnier festlegt. Dieses kann jedoch je nach Schiedsgericht unterschiedlich festgelegt werden.
(Dies halte ich für die Antwort auf die gestellte Frage)

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.
__________________
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