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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 30.03.2009, 18:44
Holgi das Tier Holgi das Tier ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 216
Holgi das Tier eine Nachricht über ICQ schicken Holgi das Tier eine Nachricht über AIM schicken
Standard Spielerpass

Hallo Leute

Wie handhabt ihr das mit dem Spielerpass, wenn ihr für einem Verein spielt, zu dem ihr nicht regelmäßig direkten Kontakt habt, z.B. weil er weit entfernt angesiedelt ist? Speziell wenn ihr des Öfteren alleine unterwegs seid und auch auf eigene Faust Pokalturniere spielt. Bleibt der Pass beim Sportwart und ich holt Euch den immer, wenn ihr alleine los wollt, was natürlich bei größerer Entfernung ein Problem sein wird oder habt ihr den immer bei Euch oder darf man sich noch anders behelfen?

Gruß

HdT
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  #2  
Alt 30.03.2009, 18:54
Benutzerbild von BvB
BvB BvB ist offline
Der Camper
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
Standard

Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen (ist ja auch keiner mehr für die Kontrolle zuständig) kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.
__________________
Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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  #3  
Alt 30.03.2009, 20:02
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard Satzerklärung bitte!

@BvB
Da hier gerade die Thematik "Spielerpass" angeschnitten wird, eine Frage an einen vielleicht weiseren Menschen als mich:
In der aktuellen Spielerpassordnung steht folgender Satz, mit dessen Aussage ich gar nicht zurechtkomme >
4. Erteilung der Spielberechtigung
(7) Die Ausstellung einer Spielberechtigung für die übrigen Kategorien erfolgt für die Dauer bis zum 31.12. des vierten diesem Jahr folgenden Jahres.

Kannst du mir oder ein anderer Sachkundiger bitte am besten in einem Beispiel erklären,
wie dieser Satz zu verstehen ist?
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #4  
Alt 30.03.2009, 21:32
Elocin Elocin ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Wuppertal
Beiträge: 451
Standard

Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
__________________
Hinfallen ist erlaubt, nur Liegenbleiben ist verboten!
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  #5  
Alt 31.03.2009, 05:15
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Elocin Beitrag anzeigen
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.

Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
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  #6  
Alt 31.03.2009, 05:58
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von BvB Beitrag anzeigen
Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.
Dem ist (fast) nichts mehr hinzuzufügen, außer dass die Spielerpassordnung im nächsten Jahr neu gefasst wird. Das ist bei der großen Regelwerkreform schlicht vergessen worden. Daher gibt es hier leider den einen oder anderen Widerspruch zu den übrigen Regeln.
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  #7  
Alt 31.03.2009, 06:03
Benutzerbild von zwiebel
zwiebel zwiebel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Wesel-Büderich
Beiträge: 255
Standard

Zitat:
Zitat von BvB Beitrag anzeigen
Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen (ist ja auch keiner mehr für die Kontrolle zuständig) kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.
Hallo

Leider nicht ganz richtig im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren
und wenn man seinen sportwart vorher informiert das man irgendwo mit spielen will kann man
zu entlastung sich auch selber anmelden(wenn in der satzung des vereins nichts steht)

Gruß
sven
__________________
Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen
Wer Rechtsreibe Fehler Finded Kan Sie Bealten
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  #8  
Alt 31.03.2009, 07:46
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard

Zitat:
Zitat von zwiebel Beitrag anzeigen
Hallo

Leider nicht ganz richtig im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren
und wenn man seinen sportwart vorher informiert das man irgendwo mit spielen will kann man
zu entlastung sich auch selber anmelden(wenn in der satzung des vereins nichts steht)

Gruß
sven

1. < im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren >
Steht wo ?

2. < kann man zu entlastung sich auch selber anmelden >

lt. SpO
10. Teilnehmerbegrenzung / Meldungen

(4) Alle Meldungen sind nur durch den Verein zulässig und mit den Formblättern „Meldung für Einzelspieler/innen“ bzw. „Meldung für Mannschaften“ vorzunehmen. Meldungen einzelner Spieler/innen können nur nach Bestätigung durch den betreffenden Verein anerkannt werden.

Bestätigung für den ausrichtenden Verein!
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #9  
Alt 31.03.2009, 07:49
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard

Bei uns haben ausserdem die Spieler Kopien ihrer Pässe, falls es zur Klärung vor Ort nötig ist.
(falsche Paß-Nr. o.ä.)
Die Originalpässe verbleiben beim Verein.
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #10  
Alt 31.03.2009, 15:07
Heidi Heidi ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.02.2008
Ort: schönste Stadt Deutschlands
Beiträge: 531
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
Fast alles richtig.Nur es steht keine Adresse drauf. Dafür aber noch die Passnummer und das Ausstellungsdatum
__________________
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