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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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23.04.2007, 14:04
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Revoluzzer
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: /\
Beiträge: 394
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Ermahnung wegen Falschnotation
Kann mir jemand erklären, was eine Ermahnung wegen Falschnotation ist? So zu finden in der Ergebnisliste des JLP in Hannover.
Da ich die Umstände der Entscheidung nicht kenne, werde ich darüber auch nicht urteilen. Nur im Regelbuch finde ich keine Möglichkeit einer "Ermahnung wegen Falschnotation"!?
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23.04.2007, 15:46
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Da sollte sich wohl mal einer aus dem Schiedsgericht hier melden denn auch ich habe mich gewundert. Eine Ermahnung wegen Falschnotation gibt es in unserem Regelwerk nicht, wenn der jenige der Falschnotation überführt wurde gibt es nur die Möglichkeit der Strafpunkte.
Auszug aus dem DMV-Handbuch
6. Strafen für Verstöße gegen die Spielprotokollführung
1. Verstöße gegen die Bestimmungen über die Spielprotokollführung ziehen folgende Strafen
nach sich:
Verwarnung für alle Beteiligten (Spieler und Protokollführer), zusätzlich 1-10 Strafpunkte
für den betroffenen Spieler. Zuviel notierte Punkte sind auf diese Strafpunkte anzurechnen.
2. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen über die Spielprotokollführung sind 4 Fälle zu unterscheiden:
1. Ein falsch eingetragenes Bahnergebnis wird erst bemerkt, wenn in dem betreffenden
Spielprotokoll ein weiteres Bahnergebnis dieses Spielers notiert ist.In diesem Falle sind die Strafpunkte so zu bemessen, dass ein Punkt mehr als das erzielte
Ergebnis in Anrechnung kommt. Notfalls ist die eingetragene Zahl zu reduzieren
(wenn mehr als ein Punkt zuviel notiert wurde; einzige Ausnahme für eine Eintragungsänderung
nach bereits wie oben erwähnt erfolgten weiteren Eintragungen).
2. Ein falsch eingetragenes Bahnergebnis wird durch den Spieler bemerkt, aber nicht
beanstandet (geschieht wohl ausschließlich bei zuwenig angeschriebenen Punkten)
und diese Tatsache lässt sich einwandfrei nachweisen. Dann erhält der Spieler 10
Strafpunkte.
Achtung: Die Duldung durch den Spieler muss nachgewiesen werden.
3. Es stellt sich heraus, dass ein Bahnergebnis zuwenig notiert ist. Der betreffende Spieler
erhält für die fehlende Bahn 7 Punkte, die im übrig bleibenden Feld zu notieren
sind. Der für die Notation im Spielprotokoll verantwortliche Spieler wird mit 4 Strafpunkten
belegt.
Ausnahme: Eine vergessene Eintragung an Bahn 18 kann, nach Abgabe des Protokolls
bei der Turnierleitung, nachgetragen werden, wenn der Spieler das Protokoll
noch nicht unterschrieben bzw. abgezeichnet hat und sich außerdem das Ergebnis
einwandfrei durch die betreffende Spielergruppe rekonstruieren lässt.
4. Ein Bahnergebnis wird geändert, aber nicht abgezeichnet. Der betroffene Spieler erhält
einen Strafpunkt, bei nachgewiesener Änderung durch den Spieler selbst ist dieser
zu disqualifizieren. Zusätzlich sind der Spieler und der Protokollführer zu verwarnen.
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23.04.2007, 16:28
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Nasenbohrer
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Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Fulda
Beiträge: 73
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Wenn es sich im Schüler/Jugendbereich um jemanden handelt der relativ jung ist oder sein erstes größeres Turnier spielt kann man ruhig mal ein Auge zudrücken. Es muss nicht immer gleich mit der vollen Härte des Handbuches durchgegriffen werden.
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23.04.2007, 19:20
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von Nyze
Wenn es sich im Schüler/Jugendbereich um jemanden handelt der relativ jung ist oder sein erstes größeres Turnier spielt kann man ruhig mal ein Auge zudrücken. Es muss nicht immer gleich mit der vollen Härte des Handbuches durchgegriffen werden.
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Es traf aber den Gerrit Britz...
Und nicht falsch verstehen, mich würde halt auch nur interessieren wie es zu dieser Entscheidung kommen kann.
Geändert von Travis (23.04.2007 um 19:21 Uhr).
Grund: Ergänzung
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24.04.2007, 07:00
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Ziffer 9 Strafenkatalog:
"Die Schiedsrichter können in besonderen Fällen (z.B. bei Schülern, Neulingen) unter den festgelegten Strafmaßen entscheiden."
Erstens kann auch bei einem etablierten Jugendspieler ein "besonderer Fall" vorliegen und zweitens muss ein Schiedsgericht keine Entscheidung öffentlich rechtfertigen (es sei denn, es liegt ein Protest vor), schon gar nicht, wenn sie vom Regelwerk gedeckt ist.
Ich persönlich halte den Strafenkatalog in seiner derzeitigen Form für ein Horrorwerk, und zwar weil es für diverse Einzelfälle zig verschiedene Strafen (vor allem im Hinblick auf die Strafpunkte) vorsieht. Ich glaube kaum, dass irgendein Schiri (geschweige denn ein Spieler) für jeden aufgeführten Tatbestand auf Anhieb die korrekte Strafe nennen kann. Das wäre aber Voraussetzung, um schnelle, konsequente und richtige Entscheidungen auf dem Platz zu ermöglichen, ohne erstmal das Regelheft bemühen zu müssen.
Auf WMF-Ebene gibt es derzeit zum Glück Bestrebungen, das Regelwerk (also auch den Strafenkatalog) zu vereinfachen und klarer zu strukturieren.
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25.04.2007, 10:46
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.165
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Ich war zwar nicht Schiedsrichter beim JLP, aber zugegen.
Beim JLP gab es, ich glaube erstmals, nach der Runde eine zusätzliche Anlaufstelle, wo es dann eine Irritation gab. Insofern hat es hier wohl eine Entscheidung zugunsten des/der Aktiven gegeben. Und fernab allen Regelwerkes möchte ich zu diesem besonderen Fall sagen: Und das war auch gut so!
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25.04.2007, 12:31
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Danke für die Info wate
Und ich kann dir auch nur zustimmen was die Regelauslegung belangt.
Gruß oliver
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