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WM, EM, NC, JNC, SNC, National Championships Berichte, Ergebnisse, Fotos - reports, results, pictures

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  #1  
Alt 31.08.2021, 09:22
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Hallo Jay-Jay,

interessantes und ehrliches Feedback. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts waren auch aus der Ferne nicht nachzuvollziehen.

Wie kann im Training ein E+1 ausgesprochen werden und als Regel IntSpR Ziffer 13, Abs. 1 letzter Satz angegeben werden?

Die Regel besagt folgendes:

13. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen und ähnliche Geräte) ist für
alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten. Mitgeführte Mobiltelefone und ähnliche
Geräte müssen so eingestellt sein, dass von ihnen keine akustischen Signale ausgehen. Die Benutzung darf andere
Turnierteilnehmer*innen oder den Turnierablauf nicht stören. Während einer Runde ist es strikt verboten, Telefongespräche zu führen oder zu empfangen.

HIer ist eindeutig von "während des Turniers" die Rede und "während einer Runde" - die Regal darf also gar nicht im offiziellen Training angewandt werden. Ich habe dazu den DMV-Lehrwart befragt, aber leider bis heute noch keine passende Antwort bekommen.

Das der OSchi regel-technisch deutlich Nachholbedarf hat, konnte man ja schon bei der WDM in Wesel sehen. Für mich eigentlich nicht tragbar.
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  #2  
Alt 31.08.2021, 10:10
Benutzerbild von Breminho
Breminho Breminho ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.455
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Hallo Jay-Jay,

interessantes und ehrliches Feedback. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts waren auch aus der Ferne nicht nachzuvollziehen.

Wie kann im Training ein E+1 ausgesprochen werden und als Regel IntSpR Ziffer 13, Abs. 1 letzter Satz angegeben werden?

Die Regel besagt folgendes:

13. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen und ähnliche Geräte) ist für
alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten. Mitgeführte Mobiltelefone und ähnliche
Geräte müssen so eingestellt sein, dass von ihnen keine akustischen Signale ausgehen. Die Benutzung darf andere
Turnierteilnehmer*innen oder den Turnierablauf nicht stören. Während einer Runde ist es strikt verboten, Telefongespräche zu führen oder zu empfangen.

HIer ist eindeutig von "während des Turniers" die Rede und "während einer Runde" - die Regal darf also gar nicht im offiziellen Training angewandt werden. Ich habe dazu den DMV-Lehrwart befragt, aber leider bis heute noch keine passende Antwort bekommen.

Das der OSchi regel-technisch deutlich Nachholbedarf hat, konnte man ja schon bei der WDM in Wesel sehen. Für mich eigentlich nicht tragbar.

Meines Wissens wurde die Strafe wegen Rauchens auf der Anlage beim offiziellen Training, ausgesprochen...
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  #3  
Alt 31.08.2021, 10:16
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Zitat:
Zitat von Breminho Beitrag anzeigen
Meines Wissens wurde die Strafe wegen Rauchens auf der Anlage beim offiziellen Training, ausgesprochen...
Wir waren ja nicht dabei - mir wurde berichtet hier ging es um das Telefonieren auf der Anlage im offiziellen Training, da steht oder besser gesagt stand ja auch mal "letzter Satz" - das wurde inzwischen rausgenommen. Ausserdem ist das dann auch die völlig falsche Regel.

Und wie erklärst du dir folgendes:

"Volker Missonnier (MRP) Ausnahme IntSpR Ziffer 13, Abs. 1, letzter Satz"
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  #4  
Alt 31.08.2021, 10:18
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Dann hätte ja auch folgende Regel angewandt werden müssen:

17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
(2) Weitere Einzelheiten sind in der WMF-Anti-Doping-Ordnung und den Vorschrift
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  #5  
Alt 31.08.2021, 10:19
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.080
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Hallo Jay-Jay,

interessantes und ehrliches Feedback. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts waren auch aus der Ferne nicht nachzuvollziehen.

Wie kann im Training ein E+1 ausgesprochen werden und als Regel IntSpR Ziffer 13, Abs. 1 letzter Satz angegeben werden?

Die Regel besagt folgendes:

13. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen und ähnliche Geräte) ist für
alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten. Mitgeführte Mobiltelefone und ähnliche
Geräte müssen so eingestellt sein, dass von ihnen keine akustischen Signale ausgehen. Die Benutzung darf andere
Turnierteilnehmer*innen oder den Turnierablauf nicht stören. Während einer Runde ist es strikt verboten, Telefongespräche zu führen oder zu empfangen.

HIer ist eindeutig von "während des Turniers" die Rede und "während einer Runde" - die Regal darf also gar nicht im offiziellen Training angewandt werden. Ich habe dazu den DMV-Lehrwart befragt, aber leider bis heute noch keine passende Antwort bekommen.

Das der OSchi regel-technisch deutlich Nachholbedarf hat, konnte man ja schon bei der WDM in Wesel sehen. Für mich eigentlich nicht tragbar.
Ich weiß nun überhaupt nicht, um was und um wen es da geht, Oli. Allerdings gehört das offizielle Training und damit auch die Trainingsrunden zum Turnier dazu. Ob man einen Verstoß im Training allerdings so knallhart umsetzen muss, ist Ermessungssache. Um welchen konkreten Fall geht es denn hier bitte?
__________________
You never walk alone
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  #6  
Alt 31.08.2021, 10:27
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Hallo Walter,

es können aber keine expliziten Turnieregeln 1:1 auf das offizielle Training angewandt werden - ich habe gehört, dass ein E+1 wegen Telefonieren auf der Anlage im offiziellen Training ausgesprochen wurde.

Eventuell kann jemand der vor Ort war mehr dazu sagen.

Dann müsstest du bei jeder DM 20 Leuten oder mehr ein E+1 geben
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  #7  
Alt 31.08.2021, 11:56
Benutzerbild von Breminho
Breminho Breminho ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.455
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Wenn es ums telefonieren während des Trainings geht, dann ist es lächerloich, auch wenn ich dem Bestraften gegenüber sehr negativ eingestellt bin.
Halte uns auf dem Laufenden, wenn Du von Offiziellen etwas gehört hast...
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  #8  
Alt 31.08.2021, 12:58
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Zitat:
Zitat von Breminho Beitrag anzeigen
Wenn es ums telefonieren während des Trainings geht, dann ist es lächerloich, auch wenn ich dem Bestraften gegenüber sehr negativ eingestellt bin.
Halte uns auf dem Laufenden, wenn Du von Offiziellen etwas gehört hast...
Darum geht es ja nicht - Recht muss Recht bleiben, egal für wen.
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  #9  
Alt 31.08.2021, 13:02
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
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Und noch eine interessante Frage: Kann es überhaupt offizielles Training am Montag gewesen sein, wenn man dafür eine Trainingsgebühr zahlen musste?
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  #10  
Alt 31.08.2021, 18:18
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Und noch eine interessante Frage: Kann es überhaupt offizielles Training am Montag gewesen sein, wenn man dafür eine Trainingsgebühr zahlen musste?
klares nein

im Regelwerk aller <dms steht folgendes

(4) Finanzierung
1. Der Ausrichter hat die Deutschen Minigolfmeisterschaften eigenverantwortlich zu finanzieren.
2. Die Startgelder, welche in der DMV-Finanzordnung festgesetzt sind, erhält der Ausrichter. Im Startgeld enthalten sind
die Trainingsgebühren für das offizielle Training und die Kosten für Eröffnungs- und Abschlussabend.

3. Der Ausrichter hat die Medaillen über den DMV zu beziehen.
4. Der Veranstalter (DMV) ist vom finanziellen Risiko ausgenommen.
--------------
somit war der Montag definitiv kein offizielles Training
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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