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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 15.06.2011, 17:48
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard Wechselzeitraum

In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):
Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.
Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein.
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  #2  
Alt 16.06.2011, 14:09
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
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  #3  
Alt 20.06.2011, 19:29
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
Standard

weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #4  
Alt 21.06.2011, 09:35
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #5  
Alt 21.06.2011, 11:09
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
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Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
__________________
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  #6  
Alt 21.06.2011, 11:54
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?
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  #7  
Alt 21.06.2011, 12:04
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
Ein Verein erteilt die Freigabe nicht zwingend. Er kann sie in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann die Spieler werden udn die Dinge aus der Welt schaffen......

@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver?
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #8  
Alt 22.06.2011, 12:19
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
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  #9  
Alt 22.06.2011, 12:50
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
Standard

Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß

Dirk
__________________
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  #10  
Alt 23.06.2011, 00:31
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:

(1) Die Ausgangsfrage

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]
Das halte ich schon für wahrscheinlicher.

(2) Neue Überlegungen

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]
Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.

Geändert von tg (23.06.2011 um 00:40 Uhr).
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