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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 09.06.2011, 09:53
Carsten Mertens Carsten Mertens ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Ort: B-5020 Malonne
Beiträge: 1.051
Carsten Mertens eine Nachricht über MSN schicken
Standard WDM ja oder nein?

Besser mal hier einen Thread zu öffnen.
Die Frage ist,darf ich an einer WDM teilnehmen,ja oder nein?
Vater ist Deutscher,Mutter Belgierin.
Bis zu meiner Einschulung in Belgien war ich deutscher Staatsbürger.
Da man Schulgeld zahlen musste,haben meine Eltern mich der Einfachheit halber zum Belgier umgeschrieben um diesem zu entgehen. Mit 18 durfte ich auswählen und habe wieder die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Seit einigen Jahren habe ich nun wieder die belgische Staatsbürgerschaft,also laut Personalausweis bin ich Belgier.
Nun die Frage,darf ich oder darf ich nicht teilnehmen an einer WDM?
Dass ich an der Landesmeisterschaft nicht teilnehmen darf versteht auch kein Mensch,ein Alex Jasper spielt auch jedes Jahr NLM (letzte Woche noch) und die Schweizer bzw. Tschechen der Bundesliga werden wohl auch in ihrem Heimatland die Einzelmeisterschaft spielen dürfen.
__________________
carstenmertens@hotmail.com
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  #2  
Alt 09.06.2011, 11:28
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Ich würde denken, dass die Beschränkung bei der DM schon Sinn macht, da man sonst ja quasi eine offene Deutsche Meisterschaft. Eine solche Beschränkung ist bei DM's im Sport allgemein ja durchaus üblich. Bei den "lokalen" Meisterschaften würde es schon Sinn machen, den Teilnehmerkreis durch den LV festlegen zu lassen. Ich meine gelesen zu haben, dass bei den Badischen Meisterschaften auch Hessen mit dabei waren. Wenn sowas möglich ist, warum soll dann nicht auch ein Belgier in NRW spielen (solange man das mit den Qualiregeln im Griff kriegt)?

(Deine Beispiele aus dem letzten Absatz treffen dein Problem nicht wirklich, da dir ja um Teilnahme als Legionär im "Wirkungsland" und nicht im Heimatland geht)
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  #3  
Alt 09.06.2011, 12:23
Benutzerbild von teckel
teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
Standard

So schwer zu verstehen ist das doch nicht oder?

Code:
DMV SPORTORDNUNG 4.8 "Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland."
Fallbeispiel 1:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz in Belgien.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler nicht möglich!

Fallbeipsiel 2:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz seit < 365 Tagen in Deutschland.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler nicht möglich!

Fallbeipsiel 3:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz seit >= 365 Tagen in Deutschland.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler möglich!

Wie kann man das Problem lösen?
  1. Du ziehst nach Deutschland.
  2. Wirst wieder deutscher Staatsburger.
  3. Irgendwer muss einen Antrag stellen, das dieser Paragraph geändert wird.

Warum deine Landsleute dich bei Belgischen Meisterschaften nicht mit machen lassen, dass musst du mit dem Vorstand des Belgischen Bahnengolfverbandes klären. Darauf wird dir hier keine eine Antwort geben können.

P.S. Man könnte sich auch die Ausschreibung genau durch lesen. Steht nichts drin von "Desweiteren gilt die Sportordnung des DMV" oder irgendwie ähnlich formulierter Satz der die Sportordnung des DMV für dieses Turnier geltend macht, dann dürftest du wohl wieder mit machen.
__________________
Was ist eine Signatur? <-- Bitte alle nicht der Definition entsprechenden Signaturen löschen. Danke!!!

Gruß
teckel
E-Mail
PM schicken
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  #4  
Alt 09.06.2011, 12:33
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Völlig richtig, teckel. Die Referenz auf den entsprechenden Paragraphen gab es in dem Thread, in dem die Sache ihren Ursprung nahm, bereits, deswegen hatte ich das hier schon stillschweigend angenommen. Mein oberes Posting bezog sich nur darauf, was ich möglicherweise für sinnvoll halten würde. Das momentane Regelwerk ist da ganz eindeutig und untersagt ganz klar eine Teilnahme, folglich kann man nur ein "Meinungsbild" einholen, ob und wenn ja welche anderen Regelungen man vielleicht finden und mittels Antrag auf den Weg bringen könnte.
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  #5  
Alt 09.06.2011, 13:23
Toto90
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Lenny Beitrag anzeigen
Ich würde denken, dass die Beschränkung bei der DM schon Sinn macht, da man sonst ja quasi eine offene Deutsche Meisterschaft. Eine solche Beschränkung ist bei DM's im Sport allgemein ja durchaus üblich. Bei den "lokalen" Meisterschaften würde es schon Sinn machen, den Teilnehmerkreis durch den LV festlegen zu lassen. Ich meine gelesen zu haben, dass bei den Badischen Meisterschaften auch Hessen mit dabei waren. Wenn sowas möglich ist, warum soll dann nicht auch ein Belgier in NRW spielen (solange man das mit den Qualiregeln im Griff kriegt)?

(Deine Beispiele aus dem letzten Absatz treffen dein Problem nicht wirklich, da dir ja um Teilnahme als Legionär im "Wirkungsland" und nicht im Heimatland geht)
Offene Deutsche Meisterschaften?! Warum nicht...? Endlich wieder ne volle Anlage
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  #6  
Alt 09.06.2011, 14:10
Benutzerbild von kannnix
kannnix kannnix ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 13.12.2006
Ort: Köln
Beiträge: 3.026
Standard

Regel hin oder her ...

wir sind uns aber einig, daß auch Rücksicht darauf genommen werden sollte, ob der betreffende Spieler an Meisterschaftsspielen des jeweiligen Verbandes teilgenommen hat ...
ist da nicht Wursch welcher Landsmann das war?

wer fällt mir so spontan ein?
Carsten spielt die Regionalliga komplett mit
Teufelchen :-) die Verbandsliga(?)
Mike Mann die Bundesliga
und die beiden Tschechen bei Bochum

Wir reden hier vielleicht knapp über 5 Spielern... von denen sicherlich nicht 100% Interesse an nationaler oder regionaler Meisterschaft haben. Aber warum sollen sie nicht spielen dürfen?
Die Quali Norm, haben die Leute wahrscheinlich eher erfüllt, als manch anderer.

Ich kann mich nur wiederholen ... im Fussball wurden auch irgendwann Regeln geändert.
Spieler die in Deutschland spielen, sollten unabhängig ihrer Herkunft an Meisterschaften teilnehmen können. Der Unterschied zu "offenen" Meisterschaften wäre dann immer noch da.
Hierunter verstehe ich Meisterschaften, an denen jeder teilnehmen darf, der gewissen Qualitätsnormen entspricht, unabhängig davon wo er spielt.
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  #7  
Alt 09.06.2011, 19:16
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Die Frage ist, ob die hier bereits zitierte Regelung der Sportordnung mit europäischem Recht vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, so wäre sie rechtsunwirksam. Das bereits in einem anderen Thread angesprochene Bosman-Urteil ist nicht einschlägig. Denn hierbei ging es um die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Berufssportlern und Berufssportler sind die beiden erwähnten Spieler sicherlich nicht. Für den Bereich des Amateursports sind allerdings die Ausführungen im "Weißbuch Sport" der Europäischen Kommission Sport interessant, hier der link: http://ec.europa.eu/sport/white-pape...aper108_de.htm. Darin wird unter Ziffer 4.2.1 auch der Amateursport angesprochen. Darin heißt es:

" 4.2.1. Freizügigkeit von Sportlerinnen und Sportlern

Die Organisation des Sports erfolgte in der Vergangenheit innerhalb einer Nation/eines Staates, und der Wettbewerbe zwischen den Nationalmannschaften werden von den Bürgern hoch geschätzt. Allerdings kann dieses traditionelle Merkmal hinsichtlich des Zugangs zum Sport kein Grund für eine Diskriminierung sein. Die Verträge, die das Recht aller Bürger der Union festschreiben, sich auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und niederzulassen, verbieten eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Der Zugang zum Sport ist ein sozialer Vorteil und angesichts der großen Beliebtheit und Wichtigkeit für die soziale Integration der Bürger kann er bei der Betrachtung der wesentlichen Prinzipien der Freizügigkeit nicht außen vor bleiben. Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Freizügigkeit auf den Sport wird in keiner spezifischen Rechtsvorschrift der Gemeinschaft behandelt, ist aber Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des EuGH. Das Gericht hat geurteilt, dass ein EU-Bürger, der bereits in einem anderen Mitgliedsstaat lebt, das Recht auf Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer Vorteile hat.

Der Amateursport darf bei den wesentlichen Prinzipien der Freizügigkeit nicht außen vor bleiben. Während der allgemeine Zugang zur Ausübung des Sports und zu Sportanlagen auf europäischer Ebene kein Problem darzustellen scheint, treten Probleme hinsichtlich der Mitgliedschaft andere Staatsbürger in Vereinen, der grenzüberschreitender Bewegung von Sportlerinnen und Sportlern und der Teilnahme an Wettbewerben auf.

Die Kommission bestätigt erneut, dass die Mitgliedschaft in Sportvereinen und die Teilnahme an Wettbewerben ein wichtiger Faktor zur Förderung der Integration von Einwohnern in die Gesellschaft des Gastgeberlandes sind und dass die Diskriminierung gegenüber EU-Bürgern in diesem Bereich verhindert werden muss.

Um die Diskriminierung im Bereich des Amateursports zu analysieren, hat die Kommission die Mitgliedsstaaten zu einem Expertentreffen[4] eingeladen, damit sie Rechtsdokumente zur Verfügung stellen kann, die das Verhältnis zwischen Staat und Sportverbänden regeln. Sie sollen außerdem auf nationaler Ebene zusammen mit den Sportverbänden gewährleisten, dass keine diskriminierenden Vorschriften gelten - weder in den Satzungen noch in den Wettbewerbsvorschriften. Die Kommission empfahl den Mitgliedsstaaten, ein offizielles Standardschreiben an die nationalen Sportverbände zu richten, in dem sie diese dazu auffordern sollten, die nötigen Maßnahmen zu unternehmen, um erforderlichenfalls die Vorschriften zu ändern.

In den vergangenen Jahren hat die Kommission eine steigende Zahl von Fragen seitens EU-Bürgern erhalten, in denen sie über Restriktionen beim Zugang zu sportlichen Aktivitäten und/oder Sportwettbewerben für Amateursportlerinnen und -sportler in bestimmten Mitgliedsstaaten und in verschiedenen Sportarten informiert wurde. Während der Beratung mit den Mitgliedsstaaten und der Sportbewegung hat die Kommission ebenfalls häufig Informationen über derartige Probleme erhalten. Der Kommission sind somit einige bestehende Hindernisse für die Freizügigkeit von Amateursportlerinnen und -sportlern in mehreren Mitgliedsstaaten bekannt. Die Kommission hat während der Präsidentschaft von Luxemburg im Jahre 2005 auch einen Meinungsaustausch bezüglich des Ergebnisses dieser Maßnahmen mit den Mitgliedsstaaten durchgeführt.

Der Europäische Gerichtshof hat einige wichtige Entscheidungen in diesem Bereich getroffen:

In den Fällen Walrave & Koch[5] und Dona vs. Mantero[6]hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Vorschriften, die sich auf die Nationalität beziehen und die Mobilität von Sportlerinnen und Sportlern beziehen, den Prinzipien der Freizügigkeit von Arbeitnehmern widersprechen.
In seinem Bosman-Urteil[7] legte der EuGH dar: "Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie Wirtschaftstätigkeit im Sinne von Artikel 2 des Vertrages ist; dies trifft auf die Tätigkeit von Fußballprofis oder -halbprofis zu, da diese eine unselbständige Tätigkeit ausüben oder entgeltliche Dienstleistungen erbringen." In seiner Auslegung des Prinzips der Freizügigkeit für Sportlerinnen und Sportler formulierte das Gericht zwei Arten von Verboten. Zum Ersten verbot das Gericht jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und erklärte, dass Staatsangehörigkeitsquoten in Sportvereinen nicht mit Artikel 39 vereinbar sind. Zum Zweiten missbilligte das Gericht auch Hindernisse für Freizügigkeit, um die volle Wirksamkeit des Prinzips der Freizügigkeit für Sportlerinnen und Sportler (nach Ablauf eines Vertrages) zu gewährleisten. Eine der Konsequenzen war das Ende der Entschädigungszahlungen für Transfers nach Ablauf eines Vertrages.
Die Interpretation des Gerichtshofs für das in Artikel 17 des EG-Vertrags dargelegte Konzept der Bürgerschaft, gestaltet sich fortwährend weiter, was das Prinzip des Diskriminierungsverbotes bei der Bewertung sozialer Vorteile betrifft. Der Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer Vorteile entstammt Artikel 7(2) der Verordnung des Rates 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Familienmitglieder innerhalb der Gemeinschaft. Die Rechtsprechung des Gerichts hat das Recht auf Gleichbehandlung bei der Gewährung sozialer Vorteile auf Studenten und nicht aktive Personen ausgedehnt, die rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat wohnhaft sind. Das Gericht hat das Recht von Unionsbürgern anerkannt, die rechtmäßig im Staatsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wohnen, Gebrauch von Artikel 12 des EG-Vertrages zu machen, wenn sie sich in einer Situation befinden, die mit der Staatsangehöriger identisch ist und unter die "ratione materiae" des Gemeinschaftsrechts fällt.[8]
In seinem Urteil zu Walrave, Donà und Bosman hat der EuGH eine Ausnahme zum Prinzip der Freizügigkeit von Sportlerinnen und Sportlern aus Gründen nicht wirtschaftlicher Art anerkannt. Diese Ausnahme bezieht sich im Besonderen auf die Auswahl von Nationalmannschaften.
Bei der Betrachtung der Autonomie eines Verbandes, seine Wettbewerbe zu organisieren, sind zwei besondere Fälle von Relevanz. In seinem Deliège-Urteil[9], hob das Gericht hervor, dass die Auswahlkriterien im Judo, die auf einer Beschränkung der Anzahl nationaler Teilnehmer an einem internationalen Wettbewerb beruhen, keine Einschränkung für die Erbringung von Dienstleistungen darstellen, da eine derartige Einschränkung bestimmte wichtige Merkmale von Sportwettbewerben gewährleistet und nur ein sportliches Interesse verfolgt.
Darüber hinaus hat das Gericht im Jahre 2000 in seinem Lehtonen Urteil[10] erkannt, dass das Setzen von Fristen für Spielertransfers das Ziel der Gewährleistung einer Ausgewogenheit von Sportwettbewerben erfüllen kann. Zur Rechtfertigung dürfen von Sportorganisationen festgelegte Regeln dieser Art nicht über das Erforderliche zur Erreichung des legitimen verfolgten Zieles hinausgehen. In diesem Fall war der ordnungsgemäße Ablauf der Meisterschaft als Ganzes verwurzelt in der Sportorganisation und das "Transferfenster", das Basketball-Spielern verbot, während der Saison einem anderen Verein beizutreten, konnte an die Integrität des Wettbewerbs geknüpft werden.

Begrenzte und verhältnismäßige Einschränkungen des Prinzips der Freizügigkeit, die mit Vertragsbestimmungen und EuGH-Urteilen nicht in Einklang sind, können somit in folgender Hinsicht akzeptiert werden:

das Recht, nationale Athleten für Wettbewerbe von Nationalmannschaften auszuwählen;
die Notwendigkeit, die Anzahl der Teilnehmer an einem Wettkampf zu beschränken;
Fristen für den Transfer von Spielern in Mannschaftssportarten festzulegen.


Ich persönlich habe deshalb erhebliche Zweifel, ob de entsprechende Regelung des DMV mit europäischem Recht vereinbar ist.
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  #8  
Alt 09.06.2011, 20:27
Carsten Mertens Carsten Mertens ist offline
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Schade drum,dann werde ich eben an diesem Wochenende nach Bottrop fahren zum Training.
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  #9  
Alt 09.06.2011, 20:49
head202 head202 ist offline
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Hallo Uwe,

ich denke hier liegt der Fall anders. Hier geht es nicht darum, das die Teilnahme an unseren sportlichen Aktivitäten insgesamt für ausländische Mitbürger eingeschränkt werden. Hier geht es um einen ganz speziellen Fall und zwar um die nationalen und regionalen Meisterschaften.

Hinzu kommt; das die Integration ausländischer Spieler sogar gefördert wird. Um letztlich an unserer WDM oder der DM teilnehmen zu können, ist nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Es wird lediglich erwartet, daß derjenige in Deutschland lebt, das allerdings seit mindestens einem Jahr. Ist derjenige in eine Mannschaft eingebunden ist für diese Wertung nicht einmal das erforderlich.

Integrieren kann ich nunmal nur jemanden der hier lebt. Wenn Du ganzjährig z. B. in den Niederlanden arbeitest, aber in Deutschland wohnst, wirst Du dort auch nicht von staatlichen Programmen zur beruflichen Weiterbildung oder ähnlichem profitieren können.

Bei näherer Betrachtung halte ich dies sogar für sinnvoll und vernünftig. Ich gebe gerne zu, zunächst bei flüchtiger Betrachtung anderer Meinung gewesen zu sein.

Viele Grüße
Herbert
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  #10  
Alt 09.06.2011, 21:14
head202 head202 ist offline
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Zitat:
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Die Frage ist,darf ich an einer WDM teilnehmen,ja oder nein?
Vater ist Deutscher,Mutter Belgierin.
Bis zu meiner Einschulung in Belgien war ich deutscher Staatsbürger.
Da man Schulgeld zahlen musste,haben meine Eltern mich der Einfachheit halber zum Belgier umgeschrieben um diesem zu entgehen. Mit 18 durfte ich auswählen und habe wieder die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Seit einigen Jahren habe ich nun wieder die belgische Staatsbürgerschaft,also laut Personalausweis bin ich Belgier.
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Dass ich an der Landesmeisterschaft nicht teilnehmen darf versteht auch kein Mensch,ein Alex Jasper spielt auch jedes Jahr NLM (letzte Woche noch) und die Schweizer bzw. Tschechen der Bundesliga werden wohl auch in ihrem Heimatland die Einzelmeisterschaft spielen dürfen.
Hallo Carsten,

ob Du in Belgien an den Einzelmeisterschaften teilnehmen kannst, hängt doch einzig an den Qualifikationsrichtlinien in Belgien.

Gehen wir einmal davon aus, das ein sehr guter deutscher Spieler in der Schweiz regelmäßig am Ligenspielbetrieb teilnimmt und nicht in Deutschland. Der Spieler ist zwar gut, gehört aber keinem Bundeskader an. Er muß also in Deutschland die Qualifikation erfüllen. Da er diese Anforderung nicht erfüllt, wird er hier genau wie Du in Belgien nicht für die Meisterschaft zugelassen. Das wäre doch auch richtig ungerecht gegenüber denjenigen, die sich hier richtig ins Zeug gelegt haben.
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