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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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10.07.2014, 23:10
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Alkohol und Kontrollen
Und schon sind wir bei der nächsten Frage. Als Schiedsrichter habe ich den Eindruck dass Spieler A gegen folgende Regel verstoßen hat, da er ausreichend Alkohol beim bBetreten der Anlage im Blut hat. Niemand hat aber den Konsum gesehen und er riecht auch nicht danach sondern er verhält sich nur entsprechend. Wie soll dieses nachgewiesen werden? Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. Finde in der jetzigen Fassung ist auch diese Regel eine Farce.
Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten
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11.07.2014, 12:10
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von Grenchen
... Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. [/b]
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Keine !!!
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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11.07.2014, 22:38
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Keine !!!
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Also auf Verdacht hin bestrafen? Denke nicht der richtige Weg in einem Rechtsstaat!
Ich denke ich würde niemals jemanden bestrafen ohne dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Situation (durch Zeugen welche das vergehen beachtet haben) handelt
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12.07.2014, 13:29
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.081
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Blasen lassen.
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12.07.2014, 14:13
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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wer zahlt es? Wird das Ergebnis angefochten kann nur eine Blutprobe entscheiden.
Dann muß ein Arzt kommen.
---> zum scheitern verurteilt, sofern niemand den Alk-Konsum direkt vor Ort gesehen hat.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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11.07.2014, 12:14
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Grenchen
Und schon sind wir bei der nächsten Frage. Als Schiedsrichter habe ich den Eindruck dass Spieler A gegen folgende Regel verstoßen hat, da er ausreichend Alkohol beim bBetreten der Anlage im Blut hat. Niemand hat aber den Konsum gesehen und er riecht auch nicht danach sondern er verhält sich nur entsprechend. Wie soll dieses nachgewiesen werden? Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. Finde in der jetzigen Fassung ist auch diese Regel eine Farce.
Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten
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Da werden wir Schiedsrichter ganz schön allein gelassen denn eine Alkoholkontrolle darfst du nicht veranlassen, wenn du allerdings der Meinung bist der Spieler stark alkoholisiert ist kannst du nur gucken das er nicht mit seinen PKW weg fährt im Notfall mußt du dann die Polizei anrufen.
Ein Torkeln oder ähnliches kann aber auch ein Kreislaufproblem sein auf jeden Fall sollte man den Spieler schützen und ihm raten das Spiel zu beenden. Es ist auf jeden Fall ein richtiges Problem für das Schiedsgericht.
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11.07.2014, 17:40
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.081
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Was ist denn mit dem Atemtest?
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